von herbyei » 20.04.2018, 16:04
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Ist doch ganz einfach. Ein Tauschvertrag (englisch Barter-Vertrag) ist analog wie ein Kaufvertrag, nur dass kein Kaufpreis gezahlt wird, sondern eine Ware als Gegenleistung erfolgt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich durch ihre Willenserklärung zur Übergabe und Übereignung der Tauschsache, auch Kompensationshandel/-geschäft genannt. Dasselbe geht auch mit Dienstleistungen.
Der Tausch ist in § 480 BGB geregelt, dass die Vorschriften über den Kauf §§ 433 ff BGB Anwendung finden.
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herbyei am 20.04.2018, 16:35, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße Herb
Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.