JuMei1965 hat geschrieben:Hi noch mal,
ja gut, dass Dir nicht allzu viel passiert ist.
Also die Verkleidungteile findest Du unter Karosserieausstatung auch fertig lackiert (sind 1x lackiert und unter einer anderen Rubrik grundiert aufgeführt).
JuMei1965 hat geschrieben:Limadeckel, habe ich schon gemacht, eigentlich keine große Sache. Den Zug aus- u. einhängen ist etwas fummelig, Du benötigst neben den neuen Schrauben (weil Dehnschrauben und 1x verwendbar), das Kugellager (würde ein neues nehmen), Drehmomentschlüssel für 3 Nm, 4,5 Nm + 9 Nm sowie die entsprechenden Dichtmasse und das wars dann eigentlich auch schon. Schrauben in mehreren Schritten bis zum Drehmoment von 3 Nm gleichmäßig anziehen und zum Schluss 90° nachziehen und "et voila". Ich habe in dem Atemzug gleich einen Protektor für den Limadeckel mit montiert.
JuMei1965 hat geschrieben:Gegen gebrauchte Verkleidungsteile, sofern der Zustand passt, spricht natürlich überhaupt nichts. Bei Ebay etc. kann es Dir passieren (ist mir 2-3 Mal passiert), dass die Teile nicht ganz der Beschreibung entsprechen und die Teile nicht den Erwartungen entsprechen.
Du musst mal schauen, hier im Forum gabs schon mal einen guten Link zu einem Gebrauchtteilehandel, müsste dieser gewesen sein http://www.pepic-motorsport.de/
JuMei1965 hat geschrieben:Viel Erfolg und hoffentlich lässt sich alles mit relativ geringen Aufwand beheben.
Eagleblack hat geschrieben:Dann sollte ich mir auch die Cd oder ein Reparaturbuch besorgen und mich vielleicht an die Sache machen, mich macht nur stutzig, dass ich eben festgestellt habe, dass doch noch etwas an Öl ausgelaufen ist... Kann das nicht wirklich zuordnen wie schlimm das dann ist.
Eagleblack hat geschrieben:…..., bei Ebay ist wirklich die Gefahr hoch, dass man dann doch enttäuscht wird.
[Danke!
Eagleblack hat geschrieben:... Eine andere Frage noch, wie sieht es eigentlich mit Garantie/Gewährleistung bei einem Sturzmoped aus? Hatte geplant die Garantieverlängerung abzuschließen und frage mich nun ob man mir dies verweigern würde??
Eagleblack hat geschrieben:Habe meinen Beitrag editiert und hoffe, dass die Bilder nun sichtbar sind.
Eine andere Frage noch, wie sieht es eigentlich mit Garantie/Gewährleistung bei einem Sturzmoped aus? Hatte geplant die Garantieverlängerung abzuschließen und frage mich nun ob man mir dies verweigern würde??
Kajo hat geschrieben:Eagleblack hat geschrieben:... Eine andere Frage noch, wie sieht es eigentlich mit Garantie/Gewährleistung bei einem Sturzmoped aus? Hatte geplant die Garantieverlängerung abzuschließen und frage mich nun ob man mir dies verweigern würde??
Nach einer selbst durchgeführten Reparatur stellt sich die Frage nach einer Garantie / Garantieverlängerung oder Kulanz nicht mehr - da gibt es keine.
Von ebay kann ich nur abraten und empfehle eher einen Gutachter zu beauftragen, der dann das Motorrad samt Gutachten gegen Gebot versteigert. Kostet zwar ein paar Scheine, dafür ist die Sache dann aber für Käufer und Verkäufer eindeutig.
Gruß Kajo
§4 Voraussetzung für Garantieansprüche Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Käufer/Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschrieb enen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt. Eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht;
b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen unterlässt bzw. einen Defekt oder Austausch des Kilometerzählers unverzüglich dem Versicherer der Garantie unter Angabe des jeweiligen Kilometerstandes anzeigt;
c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Kraftfahrzeugs beachtet.
§6 Reparatur in einer Fremdwerkstatt (Fremdreparatur)
1. Reparaturberechtigte Betriebe
Lässt der Käufer/Garantienehmer die Reparatur nicht beim Verkäufer/Garantiegeber durchführen, ist er verpflichtet, diese bei einer (sonstigen) vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen zu lassen (Fremdreparatur).
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