Pinocchio hat geschrieben:Doch der Rabatt muss versteuert werden.
Wenn man das Moped z.B. 25% billiger als Werksangehörigen bekommt sind das ca. 5000 € davon wird ein Steuerfreibetrag von 1080 € abgezogen und der Rest kommt dann zum Bruttolohn und wird versteuert.
nicht ganz richig:
bezug als mitarbeiter vom hersteller:vom listenpreis werden 4 % steuerfreier rabatt abgezogen = berichtigter listenpreis
berichtigter listenpreis minus gezahlter preis = geldwerter vorteil
geldwerter vorteil minus rabattfreibetrag von 1080 € = steuerpflichtiger arbeitslohn (lohnsteuer und sozialversicherungspflichtig)
bezug als mitarbeiter beim händler:vom listenpreis wird ein entsprechender rabatt gewährt - der rabatt unterliegt keinerlei steuer
kaufpreis beispiel 1:23000 € (lp) - 920€ (4%) - 19090 € (gp) = 2990 € (gv)
2990 € (gv) - 1080 € (rb) = 1910 € (stpfl. al)
x = lohnsteuer + sozialversicherung aus 1910 € (stpl. al)
kaufpreis = 19090 € (gp) + x €
kaufpreis beispiel 2:kaufpreis = 23000€ (lp) - 3910€ (17%) = 19090€