von hobbyrider » 23.11.2020, 10:14
Hallo zusammen.
Hab ne S 1000 XR mit einer Zusatzgarantie ( Cargarantie) ab 06/2021.
Da ich in meinem ex Berufsleben mit Sachverhalten wie Garantie und Kulanzregeln und Bedingungen zu tun hatte, lese ich mir immer solche Regelungen durch.
Hier mal die wichtigsten Auszüge:
die vorgeschriebenen Wartungs / Pflegeintervalle sind beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller (BMW) anerkannten Vertragswerkstatt ausführen uns dokumentieren zu lassen!
Überschreitung der KM oder Zeitvorgabe max. 3000 km oder 3 Monate, je nachdem was zuerst eintritt !!!!!!!!
BMW schreibt ein SERVICE INTERVALL von 10000 km oder jährlichen SERVICE vor. Je nachdem was zuerst eintritt !!!!!!!!
Das heisst: fährt ein Fahrer nur 2000 km pro Jahr, ist die fällige Wartung ein Jahr nach Erstzulassung bzw. 1 Jahr nach der Einfahrkontrolle fällig.
Bsp.: EZ. 07.08.2019,
KM Stand am 22.05.2020 = 1089, = Durchführung der Einfahrkontrolle ( Toleranz bei BMW 500 - 1200 KM ).
NÄCHSTE WD WIRD IM KD HEFT DANN VON BMW EINGETRAGEN BEI KM STAND 10000 ODER 22.05.2021
KM Stand am 22.05.2021 = 2135, = Durchführung der 10000 km Inspektion
WEITERE TOLERANZANGABEN HABE ICH IN DER BETRIEBSANLEITUNG VON BMW NICHT GEFUNDEN. DIESE WERDEN IN DER REGEL VOM HERSTELLER AUCH NUR INTERN UND NICHT GEGENÜBER DES KUNDEN KOMMUNIZIERT!
Im Fall der CarGarantie ( nach Ender der Werksgarantie ) hat der Fahrer dann einen Toleranzspielraum von max. 3000 km oder 3 Monate, je nachdem was zuerst eintritt.
Hoffe, daß ich damit allen helfen konnte.
Grüße aus dem nördlichen Vorharz.
Volker