Lurchi_089 hat geschrieben:Da hilft nur eins,
Das Strafzettel Budget aufstocken
Sicher ist die Gefahr von Kontrollen am Wochenende am Grössten, aber das Restrisiko bleibt.
Für alle mit Strafzettel Budget, bitte bei Vergehen ab Punkt 9 noch einen Ersatzfahrer mit einplanen.
7. Wer die Mindestgeschwindigkeitsgrenze nicht
beachtet und wer die
Höchstgeschwindigkeitsgrenze um
höchstens 10
km/h überschreitet, muss eine
verwaltungsrechtliche Geldbuße zwischen
42 und
173 Euro zahlen.
8. Wer die Höchstgeschwindigkeitsgrenze
um
mehr als 10 km/h und höchstens 40 km/hüberschreitet, muss eine verwaltungsrechtliche
Geldbuße zwischen
173 und 695 Euro zahlen.
9. Wer die Höchstgeschwindigkeitsgrenze
um
mehr als 40 km/h und höchstens 60 km/hüberschreitet, muss eine verwaltungsrechtliche
Geldbuße zwischen
544 und 2.174 Euro zahlen.
Dieser Verstoß hat als zusätzliche
Verwaltungsstrafe die
Führerscheinaussetzung für
die Dauer von einem bis drei Monaten zur Folge.
9/bis. Wer die Höchstgeschwindigkeitsgrenze
um
mehr als 60 km/h überschreitet, muss eine
verwaltungsrechtliche Geldbuße zwischen
847 und
3.389 Euro zahlen. Dieser Verstoß hat gemäß VI.
Titel I. Abschnitt II. Teil als zusätzliche
Verwaltungsstrafe die
Führerscheinaussetzung für
die Dauer von sechs bis zwölf Monaten zur Folge.
Gruss
Andreas