Einschränkungen in den Dolomiten

Alles rund um die S1000RR, und alles was noch mit der S 1000 RR, S1000R und S 1000 XR zu tun hat. Und natürlich der - HP4 - HP 4.

Re: Einschränkungen in den Dolomiten

Beitragvon Heli » 28.07.2020, 11:48

virility hat geschrieben:Die Reaktionen stimmen mich hier ja positiv.
Nicht mehr hinfahren & Motorrad abmelden. ThumbUP Hab ich mehr Straße für mich :-)

Das hast du falsch verstanden, ich hab die schlanke Mopette abgemeldet und fahre dort jetzt nur noch mit dem fetten Eutertier und brauche die ganze Straße nur für mich arbroller :lol:
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Re: Einschränkungen in den Dolomiten

Beitragvon virility » 28.07.2020, 13:34

Ahh . Hab ich tatsächlich falsch verstanden :-). Dann teilen wir halt brüderlich
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Re: Einschränkungen in den Dolomiten

Beitragvon speedy56 » 28.07.2020, 14:29

Heli hat geschrieben:Ich hab meine Konsequenzen gezogen und heute die RR abgemeldet, die fährt jetzt nur noch auf der Rennstrecke ....

Auf der Strada gondle ich jetzt mit der GS durch die Lande ...... :D


Soweit bin ich auch schon bald!

Ich gebe meine beiden R6en her, bau meine S1R auf Rundstrecke um und kauf mir für die Strasse was Fahrbares mit Dampf von unten.
Bis dahin ist mein Büs
https://www.reimo.com/de/camper/reimo/r ... -kurz/2020
auch schon einsatzbereit und dann geht los!

Da hab ich schon einen Plan für 2021 das mir nicht fad wird ... :D
LG aus Wien
Speedy, the old boy .... viele Hobbys, ein paar Motos und auch sonst zuviel Zeugs ... ;-)
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Re: Einschränkungen in den Dolomiten

Beitragvon andi76 » 28.07.2020, 19:08

virility hat geschrieben:Die Reaktionen stimmen mich hier ja positiv.
Nicht mehr hinfahren & Motorrad abmelden. ThumbUP Hab ich mehr Straße für mich :-)

Einfach mal abwarten, was los ist. Wir reden aktuell über 4 Straßen in AUT und 6 Pässe in ITA. Letztere haben zudem nur ne Geschwindigkeitsbeschränkung und kein Verbot. Ja mei.

Ich bin weiterhin geplant ab dem 08.08 unten und kann dann berichten. Wir ne Rundtour mit täglich anderen Übernachtungen, sodass ich dann den Vergleich zwischen den Regionen haben werde.


Letztes Jahr 2000 km durch die Alpen hab ich nicht einen einzigen Polizisten gehen. Aber ok. Vielleicht hab ich Glück. in 16 Jahren Motorrad bin ich auch in keine einzige Kontrolle gekommen :clap:


Ich war ja gestern mit der K67 am Timmelsjoch, Jaufenpass, Penserjoch und bin beim Heimweg am Kühtai Pass von der österreicherischen Polizei kontrolliert worden.

Er hat mir dann erzählt dass die Tiroler nächstes Jahr noch viel mehr zusperren wollen. Vermutlich ist das Kühtai als nächstes drann. Da stehen jetzt auch schon überall diese "Fahren Sie bitte Leise" Schilde rum.
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Re: Einschränkungen in den Dolomiten

Beitragvon virility » 28.07.2020, 20:04

Mal schauen was die Gerichte so dazu sagen.
Oder dann bitte mit richtiger (!) Lautstärkemessung und nicht diese schwachsinnge aktuelle Regelung
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Re: Einschränkungen in den Dolomiten

Beitragvon Alf11 » 29.07.2020, 12:02

Lurchi_089 hat geschrieben:Da hilft nur eins,
Das Strafzettel Budget aufstocken :clap:


Sicher ist die Gefahr von Kontrollen am Wochenende am Grössten, aber das Restrisiko bleibt.
Für alle mit Strafzettel Budget, bitte bei Vergehen ab Punkt 9 noch einen Ersatzfahrer mit einplanen. winkG

7. Wer die Mindestgeschwindigkeitsgrenze nicht
beachtet und wer die
Höchstgeschwindigkeitsgrenze um höchstens 10
km/h
überschreitet, muss eine
verwaltungsrechtliche Geldbuße zwischen 42 und
173 Euro
zahlen.

8. Wer die Höchstgeschwindigkeitsgrenze um
mehr als 10 km/h und höchstens 40 km/h

überschreitet, muss eine verwaltungsrechtliche
Geldbuße zwischen 173 und 695 Euro zahlen.

9. Wer die Höchstgeschwindigkeitsgrenze um
mehr als 40 km/h und höchstens 60 km/h

überschreitet, muss eine verwaltungsrechtliche
Geldbuße zwischen 544 und 2.174 Euro zahlen.
Dieser Verstoß hat als zusätzliche
Verwaltungsstrafe die Führerscheinaussetzung für
die Dauer von einem bis drei Monaten zur Folge
.

9/bis. Wer die Höchstgeschwindigkeitsgrenze um
mehr als 60 km/h überschreitet
, muss eine
verwaltungsrechtliche Geldbuße zwischen 847 und
3.389 Euro
zahlen. Dieser Verstoß hat gemäß VI.
Titel I. Abschnitt II. Teil als zusätzliche
Verwaltungsstrafe die Führerscheinaussetzung für
die Dauer von sechs bis zwölf Monaten zur Folge
.

Gruss
Andreas
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Re: Einschränkungen in den Dolomiten

Beitragvon Fafnir » 29.07.2020, 14:23

Also nicht mehr den Original-Führerschein in diese Gebiete mitnehmen ... winkG
zumindest falls man bei einer solchen Überschreitung erwischt wird, behaupten, man habe ihn vergessen oder verloren.

Ach was schreib ich denn da? Natürlich machen wir das nicht, wir halten uns im Sinne von Umweltschutz und Respekt vor dem Gastland an die geltenden Regeln und haben dann auch keine Probleme mit eventuellen Sanktionen.
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