e-raser hat geschrieben:Ahaha wenn ihr mal so richtig schmunzeln wollt: das kommt dabei raus wenn einem griesgrämigen österreichischen Rentner mit zuviel Tagesfreizeit ein Forum gegeben wird:
https://kurier.at/chronik/niederoesterr ... /401978756
Ungefähr alles dabei was an Schwachsinn, Vorurteilen und Verleumdung so möglich ist. Demnach wird’s eng mit den 95 dB… der gute Mann fordert 50 dB
AlexThomas hat geschrieben:Heute Abend ist Frau Felippa von den Grünen, live im Bayrrischen Fernsehen um 20:15 live zum Thema Verkehr in Tirol. Mal gucken wie die Frau aussieht, die uns den Mist eingebrockt hat
07.11.2022 Lärmfahrverbot im Außerfern vertrieb ein Viertel der Motorradfahrer
Die Lärmverordnung im Außerfern wirkt auch nach Corona. Die Anzahl der Motorräder ist deutlich zurückgegangen, der Autoverkehr nur ein bisschen.
Polizisten bei einer Motorradkontrolle am Gaichtpass. Insgesamt erwischten die Beamten heuer 112 Motorradfahrer, die mit zu lauten Fahrzeugen im Außerfern unterwegs waren.
Innsbruck – Wie hat sich das Lärmfahrverbot im Außerfern auf den Motorradverkehr ausgewirkt? Nach zwei von Covid-Beschränkungen geprägten Jahren lässt sich diese Frage erst nach dem „normalen“ Sommer 2022 sinnvoll beantworten. Das Ergebnis wertet die Tiroler Landesregierung als vollen Erfolg. „Die Anzahl der Motorräder ist im Vergleich zum Jahr 2019 je nach Messpunkt um 25 bzw. fast 30 Prozent zurückgegangen“, sagt dazu der zuständige Landesrat Rene Zumtobel (SPÖ).
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Zur Erinnerung: Im Juni 2020 – mitten im ersten Covid-Sommer – führte die Tiroler Landesregierung die Lärmschutzverordnung auf vier Strecken im Außerfern ein. Fortan war es verboten, mit Motorrädern, deren Standgeräusch über 95 Dezibel liegt, das Hahntennjoch, das Namlostal, einen Abschnitt des Lechtals bzw. Gaichtpass zu befahren. Der Auslöser für die Verordnung war die Lärmbelästigung durch die zahlreichen Motorräder für die Anrainer. Und diese Belastung ist im Vorfeld mit Hilfe einer aufwändigen Studie belegt worden.
Die Wirksamkeit des Lärmfahrverbots ließ sich zunächst allerdings nicht eindeutig feststellen. Weil die Covid-bedingten Beschränkungen im Jahr der Einführung und auch im Sommer 2021 ohnehin zu einer Abnahme des Reise- und damit auch des Motorradverkehrs führten. Das hat sich mittlerweile geändert, da die abgelaufene Sommersaison nicht durch die Pandemie beeinträchtigt war. „Somit macht es jetzt auch Sinn, die Zahlen zu vergleichen“, heißt es aus der Verkehrsabteilung des Landes. Und zwar mit der Saison 2019 – der letzten vor Covid und dem Lärmfahrverbot. Die Zahlen belegen eindeutig, dass der Motorradverkehr an den beiden Messpunkten zwischen Anfang April und Ende September deutlich zurückgegangen ist. In Lechaschau um 24,9 Prozent, in Höfen sogar um 29,7 Prozent. So knatterten heuer pro Tag durchschnittlich 224 Motorräder durch Höfen, 2019 waren es 319. Ein ähnliches Bild in Lechaschau – dort sank die Anzahl der Motorräder von 452 auf 340 täglich. Übrigens war in beiden Orten auch der gesamte Verkehr inklusive Pkw, Lkw, Busse etc. rückläufig, aber lediglich um knapp fünf Prozent in Höfen und knapp drei Prozent in Lechaschau.
Wie die Entwicklung ohne die Einführung der Lärmverordnung ausschauen würde, lässt sich beim Vergleich mit der Fernpassstrecke erahnen. Auf der Verkehrsschlagader des Außerferns (kein Lärmfahrverbot) ging der Motorradverkehr heuer im Vergleich zu 2019 ebenfalls zurück – aber nur um knapp 14 Prozent. Im Durchschnitt überquerten seit Anfang April 496 Motorradfahrer pro Tag die Passhöhe, vor drei Jahren waren es 576. Auch der Autoverkehr nahm ab, aber nur um 3,2 Prozent. Die Zählstelle beim Fernsteiner See belegt auch, wie sehr der Verkehr unter Corona „gelitten“ hat. So rollten 2020 nur noch 10.254 statt 15.850 Fahrzeuge täglich über den Fernpass. Inzwischen ist das Niveau von 2019 mit 15.400 Autos fast wieder erreicht.
Zurück zum Lärmfahrverbot: Zumtobel verweist auch auf die Polizei, die durch intensive Kontrollen einen Beitrag zum Rückgang des Motorradverkehrs leistete: „Dabei wurden heuer 112 Verstöße gegen die Lärmverordnung und 460 sonstige Delikte festgestellt.“ Den Landesrat freut aber auch, dass die Industrie umdenkt und mittlerweile leisere Motorräder baut.
e-raser hat geschrieben:Ahaha wenn ihr mal so richtig schmunzeln wollt: das kommt dabei raus wenn einem griesgrämigen österreichischen Rentner mit zuviel Tagesfreizeit ein Forum gegeben wird:
https://kurier.at/chronik/niederoesterr ... /401978756
Ungefähr alles dabei was an Schwachsinn, Vorurteilen und Verleumdung so möglich ist. Demnach wird’s eng mit den 95 dB… der gute Mann fordert 50 dB
Das „Dezibel-Fahrverbot“ für Motorräder umfasst Fahrzeuge mit mehr als 95 dB(A) und galt auf verschiedenen Straßen in den Bezirken Reutte und Imst, darunter etwa auf der Hahntennjochstra- ße. Diese Verkehrsbeschränkung gilt jähr- lich vom 15. April bis zum 31. Oktober. Die Polizei setzte auch in diesem Jahr wie- der auf intensive Kontrollmaßnahmen. So wurden 4.581 Motorräder kontrolliert und dabei 112 Dezibel-Übertretungen festgestellt. Verkehrs-Landesrat René Zumtobel will daher auch weiterhin an der Verordnung festhalten: „Die Zahlen nach der heurigen Motorradsaison im Bezirk Reutte und Imst belegen eindeu- tig die Wirksamkeit des im Alpenraum einzigartigen Fahrverbots für besonders laute Motorräder. So wurden zwischen April und Oktober beispielsweise bei der Zählstelle in Lechaschau rund 25 Prozent,
bei Höfen gar 30 Prozent weniger Mo- torräder im Vergleich zu 2019 registriert. Durch die intensive Kontrolltätigkeit der Polizei wurden nicht nur 112 Verstöße gegen die Lärmverordnungen, sondern auch knapp 460 sonstige Delikte festge- stellt und damit die Verkehrssicherheit auf den beliebten Bergstraßen im Außer- fern verbessert. Dass mittlerweile weltweit agierende Hersteller bewusst auf ‚leisere Motorräder‘ setzen, zeigt die erfreuliche Wirkung der Tiroler Motorradlärmver- ordnung über die Landesgrenzen hinaus. Die damit erreichte Reduktion des Lärms in der Naturparkregion steigert die Le- bensqualität und schützt die Gesundheit der dort lebenden Menschen. Somit be- steht für mich – insbesondere nach der höchstgerichtlichen Bestätigung – kein Zweifel, an diesen wirksamen Maßnah- men auch in Zukunft festzuhalten.
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