von sch4kal » 30.05.2012, 19:32
Hi Leute,
so nun da meine "Kleine" diesen Monat zum TÜV musste, wollte ich eig. direkt meine Akrapovic-EVO-Anlage (SB10E1RC/1)
inkl. Killer und Einschubkat per Einzelabnahme eintragen lassen, so wie auch auf Jamparts nachzulesen ("Produkt muss per Einzelabnahme eingetragen werden...").
War aber nu gar nicht nötig

meinte der nette Mann in Blau vom TÜV Süd Calw. Ich hab ihm die 2 Zettel ("Street-legal component approval certificate") mit den Nummern e24 0135 (9) und E24 92R-000057 gezeigt, er hat die Nummern auf dem ESD (der ja eine ABE besitzt, nur in Kombination mit dem Krümmer nicht) und die Krümmerrohre inspiziert und hat dann zu mir gemeint das müsse nicht eingetragen werden, das Mitführen der 2 Papiere sei ausreichend.
Achso zur Abgasuntersuchung: Mit Einschubkat 0,2 Vol % CO (glaube zuminest das es CO war), 0,3 Vol % seien max. zulässig. Daher alles im Grünen Bereich. Selbst zur Lautstärke mit Kat + Killer hat er gemeint das es vom Gehör her im Rahmen ist (Ist glaub ich sogar leiser als die Originalanlage). Ergo TÜV Stempel in die Papiere + neue Plakette.
Danke übrigens nochmal an Marco von ATC-Racingparts !
Gruß
Ist: BMW S1000 RR K46 Motorsportfarben mit ABS+DTC (Bj 2009), Akrapovic Evolution Komplettanlage 350 mm Carbondämpfer, S1000RR Kzh, Kellermann Micro Rhombus Blinker ,LED Verkleidungsblinker, Schwarze MRA Racingscheibe, Carbon HR Abdeckung, Carbon Kettenschutz,Bursig Zentralständer.
2011: Valtermoto Fußrastenanlage, Sparen für Fahrwerksumbau (Öhlins).