Speed hat geschrieben:Uups. Da war ich zu schnell mit Tippen. Es sind 1500KM..... +- 500KM macht für mich keinen grossen Unterschied. Einfach ein kleines Türchen mehr


Auch das wäre in der Schweiz anders als in Deutschland? Kann ja sein, dass dem so ist.
Im Handbuch zur RR steht schwarz auf weiss: Einfahrkontrolle ist durchzuführen zwischen 500 und 1200 km. Dies sollte dann auch für die Erfüllung der Garantiebedingungen genügen. @scooby_Doo: Also 500 km.
@ Speed: Ob für dich 500 km keinen grossen Unterschied machen (wie oben geschrieben)


Manchmal hilft es mehr, keine Antwort zu geben, als eine falsche, oder sogar zwei falsche.
Sollten es in der Schweiz wirklich 1500 km Minimum-km sein, dann entschuldige meine Ausführungen.