von MSHPU » 02.07.2013, 22:39
Hier der FAQ-Text von der Kellermann Seite (die rote Hervorhebung ist von mir):
"Ja! Nur nach der StVZO war die Anzahl von Rück- und Bremslicht auf eins beschränkt. Nach europäischem Recht darf ein Motorrad ein oder zwei Brems- und Rücklichter haben, die symmetrisch zur Fahrzeugmittelebene montiert werden. Das bedeutet, dass das vorhandene Rück- und Bremslicht demontiert werden kann. Wird es nicht demontiert, sondern lediglich vom Bordnetz getrennt, muss es zumindest durch Lackieren oder Folieren unkenntlich gemacht werden.
Drei Rück- und Bremslichter sind bei einem Motorrad nicht erlaubt. Wenn Sie möchten, dass Ihr originales Rück- und Bremslicht am Fahrzeug verbleibt, müssen die Funktionen Bremslicht und Rücklicht getrennt werden. Man nutzt das originale Rück- und Bremslicht lediglich als Rücklicht (Bremslicht abklemmen) und die micro DF lediglich als Bremslicht (Rücklicht abklemmen) oder umgekehrt. So wird jede der beiden Funktionen von maximal zwei Leuchten erfüllt. Wenn Ihr Fahrzeug noch nach StVZO zugelassen wurde, können Sie trotzdem die micro DF Blinker verbauen, indem Sie die gesamte Beleuchtungseinrichtung auf den Stand bringen, der nach europäischem Recht gefordert wird. Konkret benötigen Sie im Unterschied zu vorher zwingend eine vordere Begrenzungsleuchte (früher Standlicht), die immer leuchtet, wenn die Instrumente beleuchtet werden. Wenn Sie also ein Standlicht haben, schließen Sie es statt an den Standlichtschalter direkt an die Instrumentenbeleuchtung an, und Ihr Fahrzeug entspricht i.d.R. europäischem Recht."
2012 BMW S1000RR Motorsportfarben