GoPro Beweismittel ?!

Alle Infos rund um die S 1000 RR - S1000RR.

GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon lacsa-P » 03.07.2013, 07:49

Hallo,

während einer kleinen Ausfahrt gestern Abend führ ich auf halber Strecke direkt in eine
Motorrad Polizeikontrolle...Langes Bla Bla mit den Polizisten bis dem Beamten auffiel dass
ich eine GoPro an meinem Bike befestigt habe...

Daraufhin kam die Frage von Ihm ob ich denn schon gefilmt habe und man die Geschwindigkeit sieht...
Natürlich verneinte ich diese Frage, was logischerweise nicht stimmte die Kamera hat sogar
die ganze Kontrolle 10 min mitgefilmt und man hört jedes Wort :-D

Naja jetzt frage ich mich ob die Beamten grundsätzlich solche Videos bei Kontrollen belangen könen oder
ob das ein zu starker Eingriff in die Privatsphäre ist!? Wer kennt sich mit sowas aus?

Besten Dank!
lacsa-P
 
Beiträge: 136
Registriert: 01.05.2012, 00:45
Motorrad: BMWS1000RR Bj.2012

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon Stanley » 03.07.2013, 09:21

Ja, das können die. Daher als erstes immer die Kamera verstecken, oder wenn der Raubritter nach der GoPro fragt (welche normalerweise kein Bildschirm dran hat) die Kamera übergeben, jedoch versuchen vorher die Karte zu entfernen bzw. zu löschen.
Benutzeravatar
Stanley
 
Beiträge: 601
Registriert: 24.12.2012, 00:03
Motorrad: M1R

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon RR Klaus » 03.07.2013, 09:32

Wer die öffentliche Straße als Rennstrecke nutzt und das auch noch filmt (schön in HD)und dann in eine Kontrolle kommt hat unter Umständen die Arschkarte. Die Rennleitung ist ja nicht doof, wenn die scharf sind und die Kamera wollen wird das Motorrad samt der montierten Kamera erst einmal sichergestellt. Da nimmt dann auch keiner mehr ne Karte raus oder sonst was. Kommt auf die Situation an und was vorausgegangen ist. Es ist doch jedem Polizisten klar dass ne montierte Kamera nicht der Landschaftsfilmerei dient. Wer das Risiko eingeht und die Beweise "liefert" darf sich später nicht beschweren. :shock:
Benutzeravatar
RR Klaus
 
Beiträge: 1656
Registriert: 22.04.2010, 17:09
Wohnort: Stuttgart

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon Pinocchio » 03.07.2013, 12:06

das mit der Kamera verstehe ich sowieso nicht. Warum muss ich mich beim fahren filmen? um später zu zeigen was ich für ein toller Hecht bin?
Benutzeravatar
Pinocchio
 
Beiträge: 389
Registriert: 10.04.2012, 17:11
Motorrad: S1000RR 2019

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon mehrschbass » 03.07.2013, 12:16

Pinocchio hat geschrieben:das mit der Kamera verstehe ich sowieso nicht. Warum muss ich mich beim fahren filmen? um später zu zeigen was ich für ein toller Hecht bin?


Ich nutze keine onboard cam und habe auch manchmal das Problem zu verstehen, warum viele so ein Ding benutzen - aber jedem das seine...

Was ich nicht glaube ist, dass man gezwungen werden kann, die Cam der Polizei zu uebergeben. Solange die keine Handhabe haben, um etwas zu beschlagnahmen, liegt kein Grund vor die herzugeben. Gruende fuer eine Beschlagnahmung eines Motorrads koennen natuerlich vorliegen - hat ja jeder in der Hand seine Muehle so herzurichten, dass diese Gruende existieren. Aber die Cam ? Warum soll die ein Zolipist beschlagnahmen duerfen? :shock: :?

Ich verstehe auch, dass wenn das Moped beschlagnahmet wird, es schwierig sein wird die Cam noch abzufrickeln, aber das aendert ja nichts an dem zu Grunde liegenden Sachverhalt, den ich versuche hier zu beschreiben.
Gruss André
_______________________________________________________
You'll feel much better once you've given up hope...
http://cdn3.spiegel.de/images/image-379 ... 9-xnsj.jpg

Bild
Benutzeravatar
mehrschbass
 
Beiträge: 2886
Registriert: 29.10.2012, 10:01
Wohnort: Pfalz
Motorrad: HP4, GS-BBB

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon Dannbacher » 03.07.2013, 12:34

Ich verstehe es auch nicht wieso man sich selbst filmen muss... aber wahrscheinlich genau aus dem Grund welchen Pinocchio genannt hat :D
Aber ich denke auch dass mittlerweile jeder Polizist genau weiß warum manche GoPros montiert haben und wenn ich Polizist wäre, wäre dass das erste wonach ich fragen würde.

Ob Sie es rechtlich dürfen weiß ich nicht, kann mir aber z.B. bei einem (schweren) Unfall gerade bei Personenschaden vorstellen dass das Material gesichtet wird und dir evtl. zur Last gelegt wird.
Benutzeravatar
Dannbacher
 
Beiträge: 164
Registriert: 09.06.2013, 03:07
Motorrad: S1000RR

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon Pi80 » 03.07.2013, 12:59

soweit ich weiß, darf die cam eingefordert werden wenn begründeter verdacht besteht. ich weiss nur nicht auf was und was ein gegründeter verdacht ist? müssen sie dich z.b. beim zu schnell fahren oder beim überholen in überholvebot usw erwischen und die polizei darf dann das ganze dann auf der cam "prüfen" oder reicht es aus, dass man nen supersportler fährt und daher ja prinzpiell schonmal zu schnell unterwegs ist :mrgreen:
Benutzeravatar
Pi80
 
Beiträge: 254
Registriert: 09.04.2012, 01:13
Motorrad: S1000RR Bj.11&12

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon RR Klaus » 03.07.2013, 13:08

wenn einer z.B.: mit 120 im 70 Bereich geblitzt und angehalten wird und hat ne Kamera montiert was machen die dann wohl? Das Risiko ob die das dürfen oder nicht wäre mir zu groß. Letztes Jahr ist ein Supersportfahrer in der Nähe von Stuttgart verunglückt und hat sich schwerverletzt. Die Polizisten haben eine montierte Kamera an der verunglückten Maschine entdeckt und diese zur Unfallermittlung ausgewertet. Dabei haben die ihren Augen nicht getraut, nach gefilmtem Tacho knapp 300 auf der Landstraße und so weiter.......
Ich finde übrigens Filme von Rennstreckenfahrten wie bei Eco etc. super. Man kann sehr gut sehen welche Linie die schnellen Jungs fahren und vieles weitere. Aber eben auf der Rennstrecke und nicht im Straßenverkehr.
Benutzeravatar
RR Klaus
 
Beiträge: 1656
Registriert: 22.04.2010, 17:09
Wohnort: Stuttgart

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon mehrschbass » 03.07.2013, 13:30

Pi80 hat geschrieben:soweit ich weiß, darf die cam eingefordert werden wenn begründeter verdacht besteht. ich weiss nur nicht auf was und was ein gegründeter verdacht ist? müssen sie dich z.b. beim zu schnell fahren oder beim überholen in überholvebot usw erwischen und die polizei darf dann das ganze dann auf der cam "prüfen" oder reicht es aus, dass man nen supersportler fährt und daher ja prinzpiell schonmal zu schnell unterwegs ist :mrgreen:



Das hier ist ja ein Forum in dem es um Motorraeder insbesondere Sportler von BMW geht - insofern muss man diese Diskussion vielleicht nicht zu weit fuehren. Trotzdem faende ich es gut, wenn jemand der hier mitliest und Ahnung von dieser Materie hat mal ein statement abgibt, was denn nun ein 'begruendeter Verdacht' ist und ob ein solcher den Arm des Getzes wirklich ermaechtigt, eine Cam einzusacken. :shock:
Gruss André
_______________________________________________________
You'll feel much better once you've given up hope...
http://cdn3.spiegel.de/images/image-379 ... 9-xnsj.jpg

Bild
Benutzeravatar
mehrschbass
 
Beiträge: 2886
Registriert: 29.10.2012, 10:01
Wohnort: Pfalz
Motorrad: HP4, GS-BBB

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon Stanley » 03.07.2013, 13:44

Begründeter Verdacht hin, oder her. Wenn die deine Kamera sichten wollen, dann wird der Verdacht schneller her gezaubert, als man es sich denken kann.
Beispiel? Die haben gehört/gesehen wie du gefahren bist und haben die Vermutung, dass es viel zu schnell war.
Und da Gefahr im Verzug besteht, wird deine Cam eingezogen.

Eine Wohnungsdurchsuchung z. B. darf in Deutschland grundsätzlich nur der Richter anordnen (Art. 13 Abs. 2 GG). Vernichtet der Täter jedoch bereits Beweismittel, so würden möglicherweise alle Beweismittel vernichtet, bis eine richterliche Durchsuchungsanordnung vorläge. Wegen der gegebenen Dringlichkeit spricht man in diesem Falle von Gefahr im Verzug.
Benutzeravatar
Stanley
 
Beiträge: 601
Registriert: 24.12.2012, 00:03
Motorrad: M1R

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon IceAge » 03.07.2013, 14:37

Also ich kenn mich nicht so genau damit aus, aber die Kamera, kann nicht so ohne weiteres eingezogen werden!
Denn alles was auf dem Motorrad verbaut oder verschraubt ist zählt als wenn es in eurer Wohnung wäre.
d.h. um diese Sachen sicher zustellen, benötigen Sie eine richterliche Vollmacht. ( Motorrad zählt als privatgelände)
Eine Gefahr in Verzug kann Du eine Kamera nicht stattfinden, dass einzige wäre Sie könnten euch den Diebstahl
dieser Kamera nachsagen.Ob die Aufnahmen gegen den Besitzer selber verwendet werden können, kann ich leider nicht sagen.
Nicht der schnellste aber der schönste!!!
Benutzeravatar
IceAge
 
Beiträge: 2029
Registriert: 08.08.2009, 09:30
Motorrad: PR12_V02

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon Stanley » 03.07.2013, 15:31

IceAge hat geschrieben:Also ich kenn mich nicht so genau damit aus, aber die Kamera, kann nicht so ohne weiteres eingezogen werden!
Denn alles was auf dem Motorrad verbaut oder verschraubt ist zählt als wenn es in eurer Wohnung wäre.
d.h. um diese Sachen sicher zustellen, benötigen Sie eine richterliche Vollmacht. ( Motorrad zählt als privatgelände)
Eine Gefahr in Verzug kann Du eine Kamera nicht stattfinden, dass einzige wäre Sie könnten euch den Diebstahl
dieser Kamera nachsagen.Ob die Aufnahmen gegen den Besitzer selber verwendet werden können, kann ich leider nicht sagen.


Hast du das direkt über deinem Posting gelesen UND verstanden?
Die Kamera ist Beweismittel, stellt er diese nicht sicher, dann werden die Beweismittel von dir vernichtet => Gefahr im Verzug => Kamera einkassiert.
Benutzeravatar
Stanley
 
Beiträge: 601
Registriert: 24.12.2012, 00:03
Motorrad: M1R

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon Pi80 » 03.07.2013, 15:48

Stanley hat geschrieben:
IceAge hat geschrieben:Also ich kenn mich nicht so genau damit aus, aber die Kamera, kann nicht so ohne weiteres eingezogen werden!
Denn alles was auf dem Motorrad verbaut oder verschraubt ist zählt als wenn es in eurer Wohnung wäre.
d.h. um diese Sachen sicher zustellen, benötigen Sie eine richterliche Vollmacht. ( Motorrad zählt als privatgelände)
Eine Gefahr in Verzug kann Du eine Kamera nicht stattfinden, dass einzige wäre Sie könnten euch den Diebstahl
dieser Kamera nachsagen.Ob die Aufnahmen gegen den Besitzer selber verwendet werden können, kann ich leider nicht sagen.


Hast du das direkt über deinem Posting gelesen UND verstanden?
Die Kamera ist Beweismittel, stellt er diese nicht sicher, dann werden die Beweismittel von dir vernichtet => Gefahr im Verzug => Kamera einkassiert.


naja...nur beweismittel für was? das du nen supersportler fährst und eventuell zu schnell unterwegs warst?
wo wir jetzt wieder bei den punkt "was ist ein begründeter verdacht" wären.
Benutzeravatar
Pi80
 
Beiträge: 254
Registriert: 09.04.2012, 01:13
Motorrad: S1000RR Bj.11&12

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon Töfflibueb » 03.07.2013, 15:50

Lange Rede, kurzer Sinn:
Nur ein Schwachsinniger filmt sich bei einer Übertretung selber!
Aber es soll auch Leute geben die filmen sich beim Einbruch oder wenn sie zu fünft einen Spätheimkehrer verprügeln oder....oder....
Ich mag es nicht mal wenn einer mit so einer Kamera hinter mit herfährt. Mein Schild ist zu sehen und alles was ich mache.
Anders auf der Renne, da macht es Sinn sich selber zu sehen und daraus zu lernen.
Es heisst nicht umsonst: "Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!"
Töfflibueb
 
Beiträge: 13
Registriert: 26.06.2013, 16:08
Motorrad: s1000rr

Re: GoPro Beweismittel ?!

Beitragvon Stanley » 03.07.2013, 15:52

Und genau das ist sein Ermessungsspielraum, hat er einen schlechten Tag gehabt siehts für dich schlecht aus und sein Kollege wird bestätigen, dass du vorher mit sichtbar überhöhter Geschwindigkeit, auf dem Hinterrad, freihändig und dabei telefonierend gefahren bist.

PS: Ich übertreibe jetzt absichtlich um die mögliche Richtung aufzuzeigen. :D
Benutzeravatar
Stanley
 
Beiträge: 601
Registriert: 24.12.2012, 00:03
Motorrad: M1R

Nächste

Zurück zu RR - S 1000 RR - Allgemein - S1000RR



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste