
MSHPU hat geschrieben:Bauteile des Reifens? Grammatik auch schlecht, inhaltlich aber eindeutig...
scaltbrok hat geschrieben:Also mein händler hat mich nicht drauf hingewiesen das moppeds die zwischendurch auf der renne waren nicht durch die verlängerung abgedeckt wären..
Bjoern hat geschrieben:So wie ich das verstanden habe, darf der Händler keine Garantieverlängerung mehr anbieten wenn er davon weiß, dass das Fahrzeug auf der Renne genutzt wird. Solltest Du aber bereits eine abgeschlossen haben wird diese auch im Schadensfall greifen. So denke ich mir das.
Aber genau das habe ich mir auch gedacht: Keiner hat mir gesagt, dass wenn das Ding auf der Renne explodiert, die Garantie nicht mehr gültig ist. Oder, dass wenn ich ne andere Verkleidung dranmache ...
Das Ding ist für die Renne gemacht und wird als Hochleistungsprodukt verkauft. Soll ich damit etwa durch die Alpen schwuchteln oder wie?
Bjoern hat geschrieben:Das Ding ist für die Renne gemacht und wird als Hochleistungsprodukt verkauft. Soll ich damit etwa durch die Alpen schwuchteln oder wie?
MSHPU hat geschrieben:Bjoern hat geschrieben:Das Ding ist für die Renne gemacht und wird als Hochleistungsprodukt verkauft. Soll ich damit etwa durch die Alpen schwuchteln oder wie?
Das ist nicht nur inhaltlich falsch (die Werbung hat keine Relevanz für die Gewährleistung wie man u.a. auch am genannten Beispiel Nissan sieht), sondern den Straßenfahrern gegenüber auch noch reichlich arrogant abwertend. Wenn man dann noch weiß, dass Wobbly in diesem Thread reichlich aktiv ist, wird es insgesamt ein richtig peinlich dümmliches Fettnäpfchen...
Wobbly hat geschrieben:Auszug Garantieverlaengerung (i.e., Versicherung):
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden…die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.
Bjoern hat geschrieben:MSHPU hat geschrieben:Bjoern hat geschrieben:Das Ding ist für die Renne gemacht und wird als Hochleistungsprodukt verkauft. Soll ich damit etwa durch die Alpen schwuchteln oder wie?
Das ist nicht nur inhaltlich falsch (die Werbung hat keine Relevanz für die Gewährleistung wie man u.a. auch am genannten Beispiel Nissan sieht), sondern den Straßenfahrern gegenüber auch noch reichlich arrogant abwertend. Wenn man dann noch weiß, dass Wobbly in diesem Thread reichlich aktiv ist, wird es insgesamt ein richtig peinlich dümmliches Fettnäpfchen...
Verstehe nicht genau was Du meinst? Was für eine Werbung und was für ein Fettnäpfchen? Kannst Du das bitte nochmal erklären?
MSHPU hat geschrieben:Wobbly hat geschrieben:Auszug Garantieverlaengerung (i.e., Versicherung):
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden…die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.
Das ist gleich in mehrfacher Hinsicht interessant, vielleicht kann Triple Laux da mal seine Meinung zu sagen:
1. Renncharakter darf man wohl als alles definieren, das Startampel und Zielflagge hat, auch wenn es nur Vergleichsfahrt genannt wird. Aber was ist mit dem reinen freien Fahren? Mit Instruktor gibt es ja Urteile, die eine hohe Chance geben, das als Fahrsicherheitstraining eingestuft zu bekommen. Richtig freies Fahren dürfte wohl eine Einzelfallentscheidung sein, außer - und hier kommt Punkt 2 ins Spiel:
2. man definiert freies Fahren generell als "die dazugehörigen Übungsfahrten". Das bedeutet dann, dass man auch ohne Rennteilnahme beim freien Fahren generell üben würde. Auch hier wird es wieder spannend - was ist wenn jemand, der noch nie ein Rennen gefahren ist, an einem Termin teilnimmt, bei dem gar kein Rennen angeboten wird? Für was will der dann üben? Dagegen wird wohl jemand, der in einem Cup angemeldet ist und ein permanentes Rennstreckenmotorrad fährt, generell am "Üben" sein. Dazwischen lassen sich diverse Zwischenstufen finden, das ist schon spannend.
3. Spannend ist auch die allgemeine Aussage, dass nicht für Schäden aus ... gehaftet wird. Das suggeriert ja, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Rennstreckenbenutzung und dem Schaden sein muss. Aus meiner Sicht öffnet der Versicherungsanbieter damit das Tor, bei allen Schäden auf einer Regulierung zu bestehen, die nicht vom erhöhten Verschleiß der Rennstrecke kommen. Das gilt aus meiner Sicht für alles, das mit der Elektronik zu tun hat, denn dort kann es eigentlich keinen Verschleiß geben und damit auch keinen beschleunigten Verschleiss, weil man auf der Rennstrecke war.
4. Die oberen Punkte sind allerdings vermutlich wenig relevant, wenn man auf einen Richter trifft, der nicht Motorrad oder eine Harley fährt, der wird dann beim Rennstreckenbesuch wohl immer vom Renncharakter ausgehen, weil er geistig gar nicht in der Lage ist, das richtig zu differenzieren.
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