Gerne kann ich dir meine Erfahrung zur Hinterreifen-Einzelabnahme gemäß § 19 (2) / 21 StVZO weitergeben. Ist zwar schon 15 Jahre her, aber an der grundsätzlichen Vorgehensweise hat sich nichts geändert und es ist aus meiner Sicht total unkompliziert.
Ich bin 2011 die Aprilia Dorsoduro 750 gefahren, sie hatte als Original-Bereifung den 180/55 montiert und ich hatte ihn mit einem Supersportreifen (Michelin Pilot Power 2CT) so extrem schnell ganz außen auf der Kante wie bei keinem Motorrad zuvor. Ein Rausfahren auf die Kante war bis dahin normal, aber nicht so enorm stark bzw. selbst bei gefühlt normaler, also nicht besonders zügiger, Fahrweise relativ konstant ganz außen. Bis zur DD 750 hatte ich bei den vorherigen Motorrädern (das waren Supersportler) auch immer einen 180/55 mit Supersportreifen montiert.
Bei der DD war nur der 180er im CoC usw. vermerkt.
Aus Sicherheitsgründen und um mehr Auflagefläche zu haben, habe ich - nachdem ich mich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und verschiedenen fachlichen Rat eingeholt hatte - bei der DD auf 190/50 gewechselt. Ja, ich habe mich nicht verschrieben

190/50 gibt es tatsächlich und war damals für die DD die bessere Variante.
Danach habe ich umittelbar beim TÜV-Süd die sogenannte Einzelabnahme durchführen lassen. Ich bin mit allen Papieren (Fahrzeugschein/-brief, CoC und Reifenfreigabe) hin und das Ganze war nach ein paar Minuten eingetütet. Die meiste Zeit hat die Ausfertigung des Gutachtens beansprucht, das ich sofort mitnehmen konnte. Wiederum direkt anschließend bin ich zur Zulassungsstelle und habe die Einzelabnahme in den Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen.
Was viele nicht wissen oder als nicht erforderlich erachten: nach einer Einzelabnahme ist eine Eintragung in den Fahrzeugschein zwingend erforderlich, wenn der Prüfer dies in seinem Gutachten vorschreibt. Das Prüfer-Gutachten ersetzt nicht automatisch die Eintragung in den Fahrzeugschein und es reicht nicht aus, das Gutachen mitzuführen. Wird die Änderung/Eintrag im Fzg.-Schein nicht gemacht und man wird kontrolliert oder es fällt z.B. im Rahmen eines Verkehrsunfalles auf (hierbei muss du nicht Verursacher des VUs sein), liegt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor und auch die Kfz-Versicherung kann ggf. Regreß einfordern. Diese Gefahr würde ich persönlich niemals eingehen.
Und was viele auch nicht wissen bzw. auch sehr gerne unterschätzen, es gibt bei der Rennleitung einige spezialisierte und fachlich sehr versierte Menschen - sowohl in Bezug auf Pkw als auch Motorräder. Denen magst du nicht begegnen, denn bei Erlöschen BE ist deine Karre erst einmal weg - in Stuttgart übrigens täglich Brot
Kosten für die damalige Einzelabnahme: TÜV 34 Euro, Zula-Eintragung 16 Euro. Wird heute auf jeden Fall mehr kosten, aber selbst wenn, ich würde es heute exakt wieder so machen. Es war damals die absolut richtige Entscheidung für mich.
Übrigens so, wie ich jetzt bei meiner S 1000 R mit Schmiedefelgen vom Original-200/55er nach dem ersten Reifensatz bewusst auf den 190/55 gewechselt habe.
@Alkor: bei "deinem" Gutachten steht die Vorgabe zur unverzüglichen Berichtigung der Fahrzeugpapiere auch drin.