Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

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Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon ilfuoco » 12.10.2014, 11:08

Hallo,

ich bin neu hier, und möchte aufgrund der neuen Rechtslage ab dem 01.05.14 (keine Punkte mehr bei fahren ohne DBeater etc.) direkt eine Frage
stellen auf die es im Netz keine befriedigende Antwort gibt.
Ich habe die Akrapovic Race Line Anlage mit dem langen ESD in Carbon drauf mit folgende Nr. auf dem ESD: e24 01359 M-HR020 und DB eater drin.
Da diese Komplettanlage keine ABE hat, was passiert im Fall das einen die Rennleitung anhält und die zu laut ist?
Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, erlischt beim Verbau einer solchen Anlage die Betriebserlaubnis?
Brauchen Krümmeranlagen überhaupt ABE oder geht es nur um dB und Abgaswerte?
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon Albi » 12.10.2014, 11:30

ABE oder wenn nicht vorhanden brauchst eine Einzelabnahme mit Eintragung beim TÜV, sonst erlischt die BE.
Mir könne alles, ausser Hochdeutsch
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon ilfuoco » 12.10.2014, 12:46

OK folgendes Szenario.
Ich wäre in einen Unfall mit Verletzten verwickelt. Polizei konfisziert das Motorrad es wird festgestellt Krümmer ohne ABE.
Erlöschen der BE damit kein Versicherungsschutz und etwaige Kosten müssten selbst getragen werden, ist das so korrekt?
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon erny » 12.10.2014, 17:42

ilfuoco hat geschrieben:OK folgendes Szenario.
Ich wäre in einen Unfall mit Verletzten verwickelt. Polizei konfisziert das Motorrad es wird festgestellt Krümmer ohne ABE.
Erlöschen der BE damit kein Versicherungsschutz und etwaige Kosten müssten selbst getragen werden, ist das so korrekt?



kann man so sagen. allerdings würde ich noch erwähnen, daß es für die krümmer so oder so nix gibt zum eintragen. die unterscheiden sich zu den serien teilen durch den fehlenden kat und klappensteuerung. beides ist nicht unfall relevant.

wenn der esd eine e-nr hat und mit db eater gefahren wird, sollte es auch mit dem krümmer funktionieren. mußt halt sehen, daß du bei der tüv prüfung die abgaswerte und geräuschemissionen einhälst.
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon ilfuoco » 12.10.2014, 18:14

Also kann ich den kleinen Akrapovic ESD BMW Nr. 7711 7723814 an die vorhandene Krümmeranlage der großen Raceline anschliessen,
wenn ich das passende Zwischenstück mit Einschubkat dazwischen baue, solange ich alle Normwerte einhalte?
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon MikeBe » 12.10.2014, 18:21

Natürlich kannst du, aber Gesetzes konform ist es nicht. finger
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon ilfuoco » 12.10.2014, 18:48

Darum geht es doch?! Warum ist es nicht Gesetzeskonform?
ESD hat E Nr. Original BMW Teil, wenn ich jetzt mit Einschubkat und vielleicht DB eater in die Norm komme wo liegt das Problem?
So wie ich es verstanden habe gibt es für Krümmer keine ABE oder?
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon MikeBe » 12.10.2014, 18:57

Ich müsste das Gutachten lesen. Du kannst nicht einen Schalldämpfer mit Zulassung mit einer nicht zugelassenen Krümmeranlage und Kat kombinieren und dann denken es ist konform. Es sei denn das Gutachten sieht genau dies so vor. Es ist hier eher so dass bei deiner Anlage der ESD in Kombination mit einem bestimmten Krümmer und Kat eine Zulassung hat, nachlesen im Gutachten.

Natürlch kannst du einfach mal verbauen und hoffen es fällt nicht auf, wahrscheinlich wird es auch nicht auffallen. Aber das macht es nicht legal.

(Du kannst doch nicht einen Akra Racing Krümmer und einen Einschubkat mit einem Original BMW Akra Endschalldämpfer kombinieren und ernsthaft glauben das dies rechtens und zulässig ist. Wenn doch glaubst du auch sicher an die Zahnfee? Es sei denn du findest einen TÜV der dir das einträgt. Natürlich bleibt der Weg einer Einzelabnahme = teuer)
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon ilfuoco » 12.10.2014, 19:04

Ah, OK.
Danke das hilft weiter, also muss ich mir das Gutachten besorgen um zu sehen was machbar ist.
Danke tolles Forum.
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon MikeBe » 12.10.2014, 19:07

Jau, das Gutachten musst du haben. Tipp von mir, besser legal bleiben, schont das Herz, die Nerven und den Geldbeutel. Rede, bzw schreibe aus Erfahrung.

Ja, das Forum hier ist auch toll, keine ausfallenden Kommentare,freundliche User, kann auch nur positives berichten.
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon Steffen 2.0 » 12.10.2014, 20:15

erny hat geschrieben:
ilfuoco hat geschrieben:OK folgendes Szenario.
Ich wäre in einen Unfall mit Verletzten verwickelt. Polizei konfisziert das Motorrad es wird festgestellt Krümmer ohne ABE.
Erlöschen der BE damit kein Versicherungsschutz und etwaige Kosten müssten selbst getragen werden, ist das so korrekt?



kann man so sagen. allerdings würde ich noch erwähnen, daß es für die krümmer so oder so nix gibt zum eintragen. die unterscheiden sich zu den serien teilen durch den fehlenden kat und klappensteuerung. beides ist nicht unfall relevant.

wenn der esd eine e-nr hat und mit db eater gefahren wird, sollte es auch mit dem krümmer funktionieren. mußt halt sehen, daß du bei der tüv prüfung die abgaswerte und geräuschemissionen einhälst.


Auch würde ich erwähnen das der Regressanspruch der Versicherung gedeckelt ist (5 000€? oder sowas?)

Und meines Wissens nach musst du nix zahlen wenn deine Änderungen nicht Unfallrelevant waren. Aber das ist nur mein Halbwissen, wäre toll wenn jemand was sagen könnte der es tatsächlich weiss!
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon shmerlin » 12.10.2014, 21:58

Der Regressanspruch pro Fall ist gedeckelt bei 5000€.
Ob das Teil Unfall relevant war oder nicht ist wohl nicht so wichtig, das Problem ist das Inverkehrsetzen eines Fahrzeugs ohne BE.
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon ilfuoco » 14.10.2014, 17:31

Habe jetzt das Gutachten von BMW für den kurzen Akrapovic BMW ESD mit gelaserten Logo.
Wie kann ich das hier hochladen?
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon road-runner » 14.10.2014, 18:18

shmerlin hat geschrieben:Der Regressanspruch pro Fall ist gedeckelt bei 5000€.
Ob das Teil Unfall relevant war oder nicht ist wohl nicht so wichtig, das Problem ist das Inverkehrsetzen eines Fahrzeugs ohne BE.


genau so ist es..

und dann müsste ja man nochmal fragen, ob der Auspuff zum Unfallgeschehen beigetragen hat...

also Bremsbeläge ohne ABE ...da wird's ja dann kritisch..
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Re: Akrapovic Anlage race line Rechtslage?

Beitragvon bsoi » 14.10.2014, 18:21

Sorry, aber du versuchst doch nicht wirklich den kurzen ESD an einer Komplettanlage LEGAL zum laufen zu bekommen?
Dieser kurze ESD ist nur für die Orginal Anlage und das was du da Gutachten nennst ist garantiert nur ne ABE für eben diesen!
Du kannst machen was du willst, aber niemals wirst du einen kurzen ESD an einer komplett Anlage ohne "Sammler" legal in Deutschland betreiben dürfen und wenn du da 2 einschubkats einbaust! Und das ist auch gut so!
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