ilfuoco hat geschrieben:OK folgendes Szenario.
Ich wäre in einen Unfall mit Verletzten verwickelt. Polizei konfisziert das Motorrad es wird festgestellt Krümmer ohne ABE.
Erlöschen der BE damit kein Versicherungsschutz und etwaige Kosten müssten selbst getragen werden, ist das so korrekt?
erny hat geschrieben:ilfuoco hat geschrieben:OK folgendes Szenario.
Ich wäre in einen Unfall mit Verletzten verwickelt. Polizei konfisziert das Motorrad es wird festgestellt Krümmer ohne ABE.
Erlöschen der BE damit kein Versicherungsschutz und etwaige Kosten müssten selbst getragen werden, ist das so korrekt?
kann man so sagen. allerdings würde ich noch erwähnen, daß es für die krümmer so oder so nix gibt zum eintragen. die unterscheiden sich zu den serien teilen durch den fehlenden kat und klappensteuerung. beides ist nicht unfall relevant.
wenn der esd eine e-nr hat und mit db eater gefahren wird, sollte es auch mit dem krümmer funktionieren. mußt halt sehen, daß du bei der tüv prüfung die abgaswerte und geräuschemissionen einhälst.
shmerlin hat geschrieben:Der Regressanspruch pro Fall ist gedeckelt bei 5000€.
Ob das Teil Unfall relevant war oder nicht ist wohl nicht so wichtig, das Problem ist das Inverkehrsetzen eines Fahrzeugs ohne BE.
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