krulli#10 hat geschrieben:@Kurt: alles richtig
@Peti: Ja, das habe ich geschätzt und liege wahrscheinlich nicht weit neben der Realität! Und ja, wie ich weiter oben schon schrieb...im Gutachten sind die Zahlen genannt. Natürlich stellt der Gutachter das beschädigte Fahrzeug in die Restwertbörse und die Bieter müssen sich 6 Wochen lang verbindlich an ihr Angebot halten. Punkt und Ende.
Supermic hat geschrieben: Vielen Dank für die ausführliche Rechnung und Erklärung Krulli!
Kajo hat geschrieben:Supermic hat geschrieben: Vielen Dank für die ausführliche Rechnung und Erklärung Krulli!
Diese Aussage, ohne die "Einfügung des Beitrages von Krulli" hätte auch gereicht. Gleiches gilt für das "Wiederholen von Bildern".
Gruß Kajo
Supermic hat geschrieben: Jawoll Chef!Asche auf mein Haupt...ich gelobe künftig Besserung!!
krulli#10 hat geschrieben:Und da schau her... Es ist eine kipplige Angelegenheit; Rechnen wir mal (steuerneutral):
krulli#10 hat geschrieben:Nutzungsausfall1 = 76€ x Reparaturdauer (ich unterstelle jetzt mal 5 Tage) = 380€
Nutzungsausfall2 = 76€ x Wiederbeschaffungsdauer (unterstellt: 14 Tage) = 1.064€
krulli#10 hat geschrieben:Bei Totalschadenabrechnung bekommst du vom Restwertkäufer die 3.900€ und von der Versicherung 9.000€ + Nutzungsausfall2 + An-/Abmeldekosten bei Nachweis einer gleichwertigen Ersatzbeschaffung (Kaufvertrag für neue bzw. andere Maschine). Die Wertminderung bekommst du in diesem Fall nicht, da diese sich ja schon als Abschlag im Restwert wiederfindet.
pe-er hat geschrieben:... Ist das denn realistisch durchsetzbar, wenn ich Alternativfahrzeuge rumstehen habe und dazu nachweislich nicht in der Lage gewesen wäre Motorrad zu fahren?...
pe-er hat geschrieben:...Das mit der Reparatur hab ich mir eigentlich aus dem Kopf geschlagen. Mag schon sein, dass BMW die Maschine wieder in Ordnung kriegt, aber das würd mir immer im Hinterkopf hängen.. Die Saison ist für mich dieses Jahr gelaufen.. da gönn ich mir zum Saisonstart dann eine Neue..
Kajo hat geschrieben:pe-er hat geschrieben:... Ist das denn realistisch durchsetzbar, wenn ich Alternativfahrzeuge rumstehen habe und dazu nachweislich nicht in der Lage gewesen wäre Motorrad zu fahren?...
Nach meinem Kenntnisstand gibt es dann keinen Nutzungsausfall.
heinz hat geschrieben:... tja, so eindeutig ist das nicht, es gab mal ein Gerichtsurteil, wo dem Geschädigten in dem Fall Nutzungsausfall zugesprochen wurde...
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