Unfallmaschine

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Re: Unfallmaschine

Beitragvon Kajo » 26.08.2015, 13:52

@ Kurt - besten Dank für die ausführliche Information.

Gruß Kajo
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon Peti » 26.08.2015, 14:01

krulli#10 hat geschrieben:@Kurt: alles richtig
@Peti: Ja, das habe ich geschätzt und liege wahrscheinlich nicht weit neben der Realität! Und ja, wie ich weiter oben schon schrieb...im Gutachten sind die Zahlen genannt. Natürlich stellt der Gutachter das beschädigte Fahrzeug in die Restwertbörse und die Bieter müssen sich 6 Wochen lang verbindlich an ihr Angebot halten. Punkt und Ende.

OK, nur: der Unfall war ja erst am letzten Freitag. Also kann ein Restwert noch nicht existieren.
Muss pe-er jetzt 6 Wochen warten, bis er sich entscheidet?
Zumal es ja hier gar kein Totalschaden ist. Daher ist eine Restwertermittlung doch gar nicht notwendig...
Grüße, Peter

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Re: Unfallmaschine

Beitragvon pe-er » 27.08.2015, 16:30

Da ich das Gutachten mittlerweile hier liegen habe, mal ein Update:

Wiederbeschaffungswert 12.900
Rep.-Kosten: 9.313
Wertminderung: 1.200
Restwert: 3.900 (höchstes Angebot)
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon krulli#10 » 27.08.2015, 21:44

Und da schau her... Es ist eine kipplige Angelegenheit; Rechnen wir mal (steuerneutral):

Nutzungsausfall1 = 76€ x Reparaturdauer (ich unterstelle jetzt mal 5 Tage) = 380€
Nutzungsausfall2 = 76€ x Wiederbeschaffungsdauer (unterstellt: 14 Tage) = 1.064€
Reparaturaufwand = Reparaturkosten + Wertminderung + Nutzungsausfall1 = 10.893€
Totalschadenabrechnung = Wiederbeschaffungswert - Restwert + An-/Abmeldekosten (100€)+ Nutzungsausfall2 = 10.164€

Bei der Reparatur bekommst du die 1.200€ Wertminderung und den Nutzungsausfall1 neben den Reparaturkosten (Rechnung der Fachwerkstatt erforderlich) erstattet.

Bei Totalschadenabrechnung bekommst du vom Restwertkäufer die 3.900€ und von der Versicherung 9.000€ + Nutzungsausfall2 + An-/Abmeldekosten bei Nachweis einer gleichwertigen Ersatzbeschaffung (Kaufvertrag für neue bzw. andere Maschine). Die Wertminderung bekommst du in diesem Fall nicht, da diese sich ja schon als Abschlag im Restwert wiederfindet.

Wenn du aber nun fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest (dein gutes Recht), dann bekommst die die Reparaturkosten ohne MwSt = 7.826,05€ + Wertminderung + Nutzungsausfall1 = 9.406,05€

Entscheiden musst du nun das Ganze. Wenn du fiktiv abrechnest und im Nachhinein dann doch verkaufst, steht dir mit Vorlage des neuen Kaufvertrages die Differenz zur Totalschadenabrechnung noch zu.

Solltest du in Eigenregie reparieren lassen und die Kosten gehen über den Reparaturnettobetrag, kannst du gegen Vorlage der Rechnung auch noch die MwSt. dafür nachfordern. Anerkannt werden aber maximal die Preise aus dem Gutachten für die jeweiligen Ersatzteile. Also zB wird nur der Betrag für einen Serienauspuff anerkannt, gleichwohl du dir da jetzt vielleicht eine Titankomplettanlage von höherem Wert dran baust...

scratch
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon Supermic » 27.08.2015, 21:53

[quote="krulli#10"]Und da schau her... Es ist eine kipplige Angelegenheit; Rechnen wir mal (steuerneutral):

Nutzungsausfall1 = 76€ x Reparaturdauer (ich unterstelle jetzt mal 5 Tage) = 380€
Nutzungsausfall2 = 76€ x Wiederbeschaffungsdauer (unterstellt: 14 Tage) = 1.064€
Reparaturaufwand = Reparaturkosten + Wertminderung + Nutzungsausfall1 = 10.893€
Totalschadenabrechnung = Wiederbeschaffungswert - Restwert + An-/Abmeldekosten (100€)+ Nutzungsausfall2 = 10.164€

Bei der Reparatur bekommst du die 1.200€ Wertminderung und den Nutzungsausfall1 neben den Reparaturkosten (Rechnung der Fachwerkstatt erforderlich) erstattet.

Bei Totalschadenabrechnung bekommst du vom Restwertkäufer die 3.900€ und von der Versicherung 9.000€ + Nutzungsausfall2 + An-/Abmeldekosten bei Nachweis einer gleichwertigen Ersatzbeschaffung (Kaufvertrag für neue bzw. andere Maschine). Die Wertminderung bekommst du in diesem Fall nicht, da diese sich ja schon als Abschlag im Restwert wiederfindet.

Wenn du aber nun fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest (dein gutes Recht), dann bekommst die die Reparaturkosten ohne MwSt = 7.826,05€ + Wertminderung + Nutzungsausfall1 = 9.406,05€

Entscheiden musst du nun das Ganze. Wenn du fiktiv abrechnest und im Nachhinein dann doch verkaufst, steht dir mit Vorlage des neuen Kaufvertrages die Differenz zur Totalschadenabrechnung noch zu.

Solltest du in Eigenregie reparieren lassen und die Kosten gehen über den Reparaturnettobetrag, kannst du gegen Vorlage der Rechnung auch noch die MwSt. dafür nachfordern. Anerkannt werden aber maximal die Preise aus dem Gutachten für die jeweiligen Ersatzteile. Also zB wird nur der Betrag für einen Serienauspuff anerkannt, gleichwohl du dir da jetzt vielleicht eine Titankomplettanlage von höherem Wert dran baust...

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Vielen Dank für die ausführliche Rechnung und Erklärung Krulli! ThumbUP
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon Kajo » 27.08.2015, 21:57

Supermic hat geschrieben: Vielen Dank für die ausführliche Rechnung und Erklärung Krulli! ThumbUP


Diese Aussage, ohne die "Einfügung des Beitrages von Krulli" hätte auch gereicht. Gleiches gilt für das "Wiederholen von Bildern".

Gruß Kajo
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon Supermic » 27.08.2015, 21:58

Kajo hat geschrieben:
Supermic hat geschrieben: Vielen Dank für die ausführliche Rechnung und Erklärung Krulli! ThumbUP


Diese Aussage, ohne die "Einfügung des Beitrages von Krulli" hätte auch gereicht. Gleiches gilt für das "Wiederholen von Bildern".

Gruß Kajo


Jawoll Chef! :oops: Asche auf mein Haupt...ich gelobe künftig Besserung!!
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon Kajo » 27.08.2015, 22:00

Supermic hat geschrieben: Jawoll Chef! :oops: Asche auf mein Haupt...ich gelobe künftig Besserung!!


Du wirst der Beste - Gruß Kajo
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon pe-er » 29.08.2015, 14:26

krulli#10 hat geschrieben:Und da schau her... Es ist eine kipplige Angelegenheit; Rechnen wir mal (steuerneutral):


Danke erstmal für die ausführliche Erläuterung.

krulli#10 hat geschrieben:Nutzungsausfall1 = 76€ x Reparaturdauer (ich unterstelle jetzt mal 5 Tage) = 380€
Nutzungsausfall2 = 76€ x Wiederbeschaffungsdauer (unterstellt: 14 Tage) = 1.064€


Ist das denn realistisch durchsetzbar, wenn ich Alternativfahrzeuge rumstehen habe und dazu nachweislich nicht in der Lage gewesen wäre Motorrad zu fahren?

krulli#10 hat geschrieben:Bei Totalschadenabrechnung bekommst du vom Restwertkäufer die 3.900€ und von der Versicherung 9.000€ + Nutzungsausfall2 + An-/Abmeldekosten bei Nachweis einer gleichwertigen Ersatzbeschaffung (Kaufvertrag für neue bzw. andere Maschine). Die Wertminderung bekommst du in diesem Fall nicht, da diese sich ja schon als Abschlag im Restwert wiederfindet.

Eine Totalschadenabrechnung dürfte doch nicht möglich sein, da die Maschine laut Gutachten kein Totalschaden ist (weder wirtschaftlich noch technisch). Oder seh ich das falsch?

Das mit der Reparatur hab ich mir eigentlich aus dem Kopf geschlagen. Mag schon sein, dass BMW die Maschine wieder in Ordnung kriegt, aber das würd mir immer im Hinterkopf hängen..
Die Saison ist für mich dieses Jahr gelaufen.. da gönn ich mir zum Saisonstart dann eine Neue..
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon Kajo » 29.08.2015, 16:18

pe-er hat geschrieben:... Ist das denn realistisch durchsetzbar, wenn ich Alternativfahrzeuge rumstehen habe und dazu nachweislich nicht in der Lage gewesen wäre Motorrad zu fahren?...

Nach meinem Kenntnisstand gibt es dann keinen Nutzungsausfall.

pe-er hat geschrieben:...Das mit der Reparatur hab ich mir eigentlich aus dem Kopf geschlagen. Mag schon sein, dass BMW die Maschine wieder in Ordnung kriegt, aber das würd mir immer im Hinterkopf hängen.. Die Saison ist für mich dieses Jahr gelaufen.. da gönn ich mir zum Saisonstart dann eine Neue..

Ging mir zum Ende der Saison letzten Jahres (18. Oktober) letztes Jahr auch so. Die 1/2 Jahre alte Maschine habe ich über die Unfallbörse eines Gutachters an einen Aufkäufer verkauft und mir dann im März die neue bestellt.

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Re: Unfallmaschine

Beitragvon heinz » 29.08.2015, 17:31

Kajo hat geschrieben:
pe-er hat geschrieben:... Ist das denn realistisch durchsetzbar, wenn ich Alternativfahrzeuge rumstehen habe und dazu nachweislich nicht in der Lage gewesen wäre Motorrad zu fahren?...

Nach meinem Kenntnisstand gibt es dann keinen Nutzungsausfall.


tja, so eindeutig ist das nicht, es gab mal ein Gerichtsurteil, wo dem Geschädigten in dem Fall Nutzungsausfall zugesprochen wurde, das war aber eine Harley, kwasi ein Luxusbike, und keine lumpige BMW. :mrgreen:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/motorr ... 02470.html
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon Kajo » 29.08.2015, 18:37

heinz hat geschrieben:... tja, so eindeutig ist das nicht, es gab mal ein Gerichtsurteil, wo dem Geschädigten in dem Fall Nutzungsausfall zugesprochen wurde...


Im vorliegenden Fall kommt allerdings erschwerend hinzu, dass der Anspruchsberechtigte nicht in der Lage war / ist Motorrad zu fahren.

Gruß Kajo
Zuletzt geändert von Kajo am 29.08.2015, 18:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon heinz » 29.08.2015, 18:42

ja ja, jetzt hast mir aber den Spaß mit der Harley verdorben. arbroller
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon Norderstedter » 10.10.2015, 08:24

Ich nutze mal diesen Beitrag um das Problem zu schildern

Am 06.08.2015 wurde beim Spurwechsel eines PKW von Rechts auf Linksabbieger (ohne Schulterblick oder Blinken) meine Doppel R beschädigt. Schadenshöhe laut Gutachten ist knapp 2500,00 €. Unfallgegener hat Schuld bei Polizei und Versicherung eingestanden. Das läuft soweit alles Problemlos. Reparaturzeit laut Gutachten 2 Tage

Einen Anwalt habe ich eingeschaltet. Dieser hat nach dem die Versicherung die Reparatur freigegeben hat seine Rechnung geschickt und das Thema für sich beendet.

Die Wartezeit für die Regelung mit Versicherung und Gutachter hat 3 Wochen gedauert. Das Problem ist nun die unfähigkeit des BMW Händlers. Das Fahrzeug steht bis zum heutigen Tag beim Händler. Das sind über 2 Monate und ein Ende ist bisher nicht in Sicht. Mal passte das bestellte Carbon nicht zu den anderen Teilen obwohl eindeutig als Ilmberger im Gutachten aufgeführt. Die Blinker wurde als Original bestellt, verbaut sind aber Kellermann usw. usw
Dann habe ich bei Abgabe Gewünscht die (Neue) Kanzel gleich in Racing Red Lackieren zu lassen. Da war der KD Berater (Großkotzig) der Meinung es sei doch kein Problem das ganze von Werk im gewünschten Farton zu bestellen. Ich dachte mir schon wie soll das gehn aber okay lass die mal machen. Sparst dir die 200,00€ für´s Lackieren

Kontakt gab es während der 2 Monate nur einmal per E-Mail. Auf Anrufe und Rückruf bitten gab es 4x kein Reaktion. Also bin ich letzten Freitag (03.10.2015) die 100km mal unangekündigt zum Händler gefahren. Die Augen wurde entsprechend sehr groß als ich in voller Montur an seinem Platz gewartet habe um mein Fahrzeug einzuordern.

Zum Händler:

- Bei der Inspektion wurden Teile getauscht die Sie erst letztes mal erst gewechselt haben ( Luftfilter). Keine große Sache aber der war wie Neu also unnötig. Keine Absprache mit mir

- Die Ölsorte wurde von Castrol auf Motul gewechselt obwohl Schriftlich festehalten wurde den selben Hersteller zu verwenden.

- Die Wasserpumpe war undicht. Laut Unterlagen wurde die Pumpe erneuert. Laut KD Berater wurde Sie mit neuem Dichtsatz Instandgesetzt. Was nun tatsächlich gemacht wurde ???? Keine Ahnung

- Beim letzten Reifenwechsel wurde durch die Werkstatt eine der Klemmschrauben für die Gabel (eine war unauffindbar) gegen eine Imbusschraube getauscht. Die sollte jetzt gegen die richtige getauscht werden. Schraube ist die selbe wie bei abgabe

- Der rechte Außenspiegl (Kratzer) soll laut Gutachten erneuert werden. Aufgeführt und berechnet wurde dieser auch. Nur getauscht wurde er nicht.

- Der Carbon Winglet rechts (Kratzer) sollte ebenfalls erneuert werden. Aufgeführt und berechnet wurde dieser auch. Nur haben Sie diesen überpoliert statt zu tauschen. Aus 2 Meter entfernung sieht man das nicht aber man schaut ja auch mal genauer hin

Bis dahin war ich eigentlich bedient und wollte nur noch mein Fahrzeug und den Laden nie wieder sehen. Das Problem ist nur die Kanzel. Diese war zwar außen im gewünschten Farbton. Allerdings Lackiert. Dachte mir das schon. Als ich die Innenseite der Kanzel sah war alles vorbei. An dem Fahrzeug ist alles Rot oder in Carbon. Aber die Kanzel von Innen haben Sie weiss gelassen. Wie man so unfähig sein kann als BMW Vertragshändler :finger:

Ich überlege ernsthaft einen Termin beim Eigentümer des Autohauses zu machen um das zu klären. Ich kann mir nicht vorstellen das dem solche Arbeitsweise bekannt ist und als solche akzeptiert

Der letzte Punkt ist die Versicherung:

Die Doppel Är ist von März bis Oktober mein einziges Fahrzeug. Es gibt kein Fahrzeug ( PKW o.Ä) was während dieser Zeit auf mich zugelassen ist. Das sollte doch bedeuten das mir Nutzungsausfall zusteht richtig? Nur wie soll man das bei der länge an Reparatur fair berechnen? Die zwei Tage laut Gutachten sind Lachhaft. Das deckt weder die kosten für Öffentliche Verkehrsmittel während des Zeitraums noch die der Versicherung.

Bei einem wiederverkauf des Fahrzeugs bin ich verpflichtet einen Unfallschaden anzugeben. Wie wird das geregelt? Die Schadenshöhe beträgt laut DAT 25% des aktuellen Händler EK. Gilt also als Merkantiler Schaden

Kann mir da jemand Tipps geben?
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Unfallmaschine - Instandsetzungsdauer

Beitragvon Kajo » 10.10.2015, 09:10

Den Händler würde ich auf der Stelle wechseln.

Was den Nutzungsausfall und die Wertminderung angeht hätte der von Dir beauftragte RA dies gleich bei der Versicherung geltend machen müssen. Beim Nutzungsausfall allerdings nur die im Gutachten angegebene Zeit; für das "Stehenlassen" in der Werkstatt und das Bestellen falscher Teile kann die Versicherung ja nun nichts.

Hattest Du den Gutachter beauftragt?

Gruß Kajo
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