von MSHPU » 29.08.2010, 19:34
1. Ich habe die vollständigen JAWA Unterlagen gerade nicht da, aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dürfen nur Ehepartner, in eheähnlicher Gemeinschafte lebende Lebenspartner sowie im gleichen Haushalt lebende Kinder während der Haltefrist von 6 Monaten das Motorrad fahren. Ich meine damit keine Probefahrt oder Tagestour, sondern das tägliche Fahren und die Unterbringung an einer anderen Adresse als die des bezugsberechtigten Käufers. Dass dein Schwiegervater als erster Halter im Brief drin steht und das Motorrad auf sich selbst zulassen muss, ist eh klar, auf dich umschreiben geht erst nach 6 Monaten. Aber wenn du schon ab der Auslieferung jeden Tag damit fährst, u.U. noch in einer anderen Stadt, ist das de facto nicht zulässig ("Sonderbedingungen für den Verkauf neuer Fahrzeuge an BMW Werksangehörige"; Punkt 2 "Eigenverwendung - Haltefrist") und führt im ungünstigsten (worst case!) Fall dazu, dass der MA Rabatt zurückgefordert wird und der Schwiegervater vom weiteren Kauf bei JAWA ausgeschlossen wird.
Ich würde daher gerade bei diesem Thema etwas mehr nachdenken, bevor ich hier von so einer Kaufkonstellationen schreibe, v.a. da ungeklärt ist, was das Finanzamt dazu meint.
2. Davon abgesehen rentiert es sich bei den BMW Motorrädern auf jeden Fall, der Rabatt ist deutlich höher, als das, was du auf dem freien Markt bekommen kannst. Auf dem freien Markt ist das prozentuale Rabattniveau von Motorrädern nicht so hoch wie bei Autos.
3. Die konkrete Ersparnis kannst du dir beim Vergleich von Listenpreis deiner Konfiguration mit der JAWA Rechnung bzw. dem JAWA Konfigurator (im BMW Intranet) sehr schnell ausrechnen. Aber bitte nicht im Forum breittreten, die S1000RR ist zwar mittlerweile im Markt eingeführt (siehe Punkt 3 der Sonderbedingungen zur Verschwiegenheit von Preisen und Rabatten) aber über den Rabatt kann man sich auch etwas diskreter freuen.
4. Der geldwerte Vorteil muss versteuert werden, allerdings gibt es eine Freigrenze von €1.080 pro Jahr. Angenommen, dein Schwiegervater hat dieses Jahr noch kein Geld ausgegeben (BMW Auto oder Motorrad gekauft, BMW Auto oder Motorrad Zubehör gekauft, BMW Auto oder Motorrad Werkstattleistungen bezahlt - z.B. Kundendienste - etc.) würde das Motorrad in etwa die Freigrenze ausschöpfen. Es gab vor kurzem eine Änderung, mittlerweile ist die Versteuerung etwas besser geworden, aber du kannst dann damit rechnen, dass beim Motorrad selbst keine oder eine sehr geringe Versteuerung anfällt. Für die Nachzahlung (wird über sein Gehaltskonto eingezogen) kann man vorab (!) ein zinsfreies 12-Monats Darlehen beantragen, das dürfte bei der niedrigen Summe aber keinen Sinn machen. Steht aber noch offizielles Zubehör zur Debatte oder kommen die Kundendienste noch dieses Kalenderjahr, muss man mit einer Versteuerung rechnen.
5. Bei der JAWA ist der Bestellzeitpunkt egal, der Rabatt und Preis ist immer gleich. Da allerdings mit einer Preiserhöhung zum 01.01. zu rechnen ist, sollte man die Bestellung noch dieses Jahr unterschreiben. Entscheidest du dich doch für einen normalen Händler, wäre wohl der Herbst am besten, da die Saison mehr oder weniger zu Ende geht.
2012 BMW S1000RR Motorsportfarben