war bisher stiller Mitleser mit feuchten Träumen von einer S1000R, diesen Monat hat dann endlich eine schwarze Schönheit ihren Weg zu mir gefunden.
Ich habe von einem Freund seinen "abgelegten" Auspuff für n´ Appel und ein Ei bekommen (AC Schnitzer Stealth).
Dieser hat bekanntermaßen keinen DB Killer.
Nun wurde ich vorige Woche angehalten.
Der freundliche Herr der Rennleitung sprach mich daraufhin auf das große Loch im Auspuff an. Ich erklärte ihm daraufhin dass der Topf ohne DB Killer legal wäre.
Anschließende Frage: "Wo steht das denn in der ABE?". Und weder er noch ich waren in der Lage einen Eintrag zu entdecken

Der Herr von der Rennleitung meinte daraufhin "Im Zweifel für den Angeklagten, machen wir ne Messung."
Die Messung war im grünen Bereich. Wir standen dann am Ende aber etwas verwundert da, warum so etwas nicht in der ABE steht.
Die Kontrolle war absolut respektvoll, gibt aber leider auch andere Kollegen die bei Veränderungen sofort Rot sehen. Dafür hätte ich dann eigentlich ganz gerne eine Möglichkeit nachzuweisen das ein DB Killer nicht benötigt wird.
Zu Hause habe ich dann mal die Auspuff ABE für meine alte Maschine rausgezogen. Der Auspuff war nur mit DB Killer legal.
Aber auch hier war nichts aus der ABE ersichtlich. Lediglich Kat, Auspuff und Serienkrümmer waren als Teil der Abgasanlage in der ABE ausgeführt.
Hat irgendwer von euch ne Ahnung wo die Erfordernis eines DB Killers in einer ABE zu finden ist?

ABE des Schnitzers: https://acschnitzer.shop/WebRoot/Store2 ... R_EGBE.pdf
ABE meines alten Auspuffs an der F800 (DB Killer erforderlich): https://remus-motorrad.de/WebRoot/Store ... 4_2268.pdf