Mariusz hat geschrieben:Schuhgröße 43

. Nochmal: Austin Mini V3 hat ein ABE und eine ECE Nummer. Diese ist auf der Rückseite eingestanzt. Sobald die ECE Nummer für die Polizei verifizierbar ist und an dem Auspuff oder Klappen nicht manipuliert wurde, besteht für eine Untersagung der Weiterfahrt kein Grund.
Soviel zur Theorie.
Und wenn die ABE und die E-Nummer gefakt ist?
Eine kurze und überprüfbare Analyse ergab:
1. Kursives, verzerrtes Schriftbild (gesetzlich verboten).
Die Schriftart ist illegal, da amtliche Prüfzeichen niemals kursiv sein dürfen. Die Gesetzgebung schreibt für E-Nummern ausnahmslos eine gerade, aufrechte und gut lesbare Normschrift vor. Die sportliche Schrägschrift auf dem Foto stammt von Fälschern, die sich eine moderne Schriftart auf dem Computer ausgesucht haben.
2. Kombination zweier unvereinbarer Rechtssysteme (Britische BSAU-Norm [1990] gemischt mit europäischer ECE-Norm).
Auf dem Auspuff wurden zwei völlig verschiedene Rechtssysteme unzulässig vermischt. Die Gravur nennt gleichzeitig eine alte britische Norm aus dem Jahr 1990 und eine europäische ECE-Regelung. Kein Hersteller darf zwei völlig unterschiedliche Zulassungsverfahren in ein und dieselbe Zeile drucken.
3. Schreibfehler im Code (92T statt des existierenden 92R).
Die Gravur enthält einen eindeutigen Schreibfehler bei der gesetzlichen Richtlinie. Auf dem Bauteil steht das Kürzel 92T, welches im europäischen Verkehrsrecht überhaupt nicht existiert. Das amtliche Zeichen für Motorradaustauschschalldämpfer lautet weltweit ausnahmslos 92R, was hier beim Kopieren der Vorlage falsch abgelesen wurde.
4. Fehlerhafte Struktur der Zulassungsnummer (02/012002/3300/01).
Der Aufbau der gesamten Zulassungsnummer ist rechtlich komplett falsch strukturiert. Eine echte Genehmigungsnummer hat eine klar geregelte Reihenfolge aus Bindestrichen und einer Endnummer. Die willkürliche Aneinanderreihung von Jahreszahlen und Schrägstrichen auf dem Foto ist frei erfunden und existiert in keiner Behördendatenbank.
Die Ordnungshüter und Prüfer dürften eine solche gefälschte Gravur auf den ersten Blick erkennen.
Mögliche Konseqenzen:
1. Sofortiges Fahrverbot: Die Polizei untersagt dir die Weiterfahrt an Ort und Stelle. Das Motorrad oder der Auspuff wird als Beweismittel beschlagnahmt und abgeschleppt.
2. Strafverfahren wegen Urkundenfälschung: Das Nutzen einer gefälschten E-Nummer ist eine Straftat (§ 267 StGB). Es droht eine hohe Geldstrafe und eine Vorstrafe.
3. Bußgeld und Punkt: Wegen der erloschenen Betriebserlaubnis zahlst du 90 Euro Bußgeld und erhältst 1 Punkt in Flensburg.
4. Enorme Kosten: Du musst alle Kosten für den Abschleppdienst, den Gutachter und die spätere TÜV-Abnahme komplett selbst zahlen.
Würde an Deiner Stelle versuchen das Geld zurück zu bekommen mit dem Hinweis dass der ESD bei den Behörden zur Beweissicherung abgegeben wird.
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