Austin Racing V3 Mini

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Re: Austin Racing V3 Mini

Beitragvon Mariusz » 19.09.2026, 11:41

Nach 2.000 km mit dem Austin V3 Mini

Der Auspuff ist sehr laut und sehr kurz. Wie die Engländer dafür eine Zulassung bekommen haben, ist mir ein Rätsel – aber das ist nicht mein Problem :mrgreen:

Einen Nachteil sehe ich an der Konstruktion: es fehlt eine Abdeckung bzw. eine zusätzliche Abstützung, die verhindert, dass durch das Auflegen des Fußes eine Beule entsteht. An dieser Stelle wäre eine zweite Befestigungsstelle oder eine Anbindung an den von BMW vorgesehenen festen Befestigungspunkt sinnig. Ich werde die entstandene Beule rausziehen und anschließend eine entsprechende Befestigung samt Abdeckung anfertigen. Wer sich hinter einem Austin V3 Mini befindet ist akustisch leider am Arsch. :lol:
Ursprünglich wollte ich im Bereich bis 6.000 U/min die Klappensteuerung eliminieren. Das habe ich direkt verworfen, denn ab 6.000 U/min ist ohnehin mehr als genüg Krawall da.
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Re: Austin Racing V3 Mini

Beitragvon DanXR » 20.09.2026, 19:29

Was hast Du denn für eine Schuhgröße? 50? arbroller
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Re: Austin Racing V3 Mini

Beitragvon Daramcik » 20.09.2026, 20:25

Ich habe auch Kratzspuren am Serienpott der S1R mit Schuhgröße 47.

Wenn ich den AR sehe, dann wundert mich das ehrlich gesagt nicht. Hatte den Topf auf meiner Superduke und die Leute haben geklatscht als ich das Bike an der Baustellenampel neben dem Eiscafe ausgemacht habe.
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Re: Austin Racing V3 Mini

Beitragvon UltraBlack » 23.09.2026, 13:00

Mariusz hat geschrieben:
Das ist kein Quatsch. Wenn du lesen könntest .. bla


Cool, dann bitte das Bild beachten - damit dürfte die brotlose Diskussion beendet sein.[/quote

Dieser Auspuff hat keine Europäische Zulassung. Auch wenn du das noch 1000mal behauptest. Oder glaubst du ernsthaft das dieser Thailändische Lappen Papier hier irgendeine Bedeutung hat? Seit wann ist denn Thailand in der EU??? Und auch wenn da eine E4 eingraviert ist, macht das noch lange keine ECE draus.
Brotlos ist nur der Quatsch den du da behauptest. So sieht,beispielsweise, eine gültige Zulassung aus.Und davon fehlt alles auf dem Wisch den du hier als ABE oder was auch immer präsentierst.
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Re: Austin Racing V3 Mini

Beitragvon TimoB. » 23.09.2026, 20:48

Unabhängig davon ob er eine Zulassung hat oder nicht, sobald das Motorrad zu laut ist kann die Polizei es stillegen. Selbst wenn der original Auspuff zu laut ist wird es illegal. Der Austin scheint ja zu laut zu sein.
Bin nicht sicher obe das einen länderspezifische Sache ist, aber in Hessen ist das so.
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Re: Austin Racing V3 Mini

Beitragvon Mariusz » 24.09.2026, 08:46

Schuhgröße 43 :D . Nochmal: Austin Mini V3 hat ein ABE und eine ECE Nummer. Diese ist auf der Rückseite eingestanzt. Sobald die ECE Nummer für die Polizei verifizierbar ist und an dem Auspuff oder Klappen nicht manipuliert wurde, besteht für eine Untersagung der Weiterfahrt kein Grund. Bei geschlossener Klappe ist der V3 komplett unauffällig. Bei einer Kontrolle der Carabinieri in den Dolos wurde der Auspuff jedenfalls nicht beanstandet. Das sind die Infos, die ich dem Forum zur Verfügung stellen kann. Ob man es kauft und benutzt muss jeder selbst wissen, mögen, bezahlen und ggf. verantworten. Viele werden damit bestimmt glücklich, manch ein resistenter Horst vermutlich nicht. In dem Sinne.
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Re: Austin Racing V3 Mini

Beitragvon herbyei » 24.09.2026, 15:30

Mariusz hat geschrieben:Schuhgröße 43 :D . Nochmal: Austin Mini V3 hat ein ABE und eine ECE Nummer. Diese ist auf der Rückseite eingestanzt. Sobald die ECE Nummer für die Polizei verifizierbar ist und an dem Auspuff oder Klappen nicht manipuliert wurde, besteht für eine Untersagung der Weiterfahrt kein Grund.


Soviel zur Theorie.
Und wenn die ABE und die E-Nummer gefakt ist?

Eine kurze und überprüfbare Analyse ergab:

1. Kursives, verzerrtes Schriftbild (gesetzlich verboten).
Die Schriftart ist illegal, da amtliche Prüfzeichen niemals kursiv sein dürfen. Die Gesetzgebung schreibt für E-Nummern ausnahmslos eine gerade, aufrechte und gut lesbare Normschrift vor. Die sportliche Schrägschrift auf dem Foto stammt von Fälschern, die sich eine moderne Schriftart auf dem Computer ausgesucht haben.

2. Kombination zweier unvereinbarer Rechtssysteme (Britische BSAU-Norm [1990] gemischt mit europäischer ECE-Norm).
Auf dem Auspuff wurden zwei völlig verschiedene Rechtssysteme unzulässig vermischt. Die Gravur nennt gleichzeitig eine alte britische Norm aus dem Jahr 1990 und eine europäische ECE-Regelung. Kein Hersteller darf zwei völlig unterschiedliche Zulassungsverfahren in ein und dieselbe Zeile drucken.

3. Schreibfehler im Code (92T statt des existierenden 92R).
Die Gravur enthält einen eindeutigen Schreibfehler bei der gesetzlichen Richtlinie. Auf dem Bauteil steht das Kürzel 92T, welches im europäischen Verkehrsrecht überhaupt nicht existiert. Das amtliche Zeichen für Motorradaustauschschalldämpfer lautet weltweit ausnahmslos 92R, was hier beim Kopieren der Vorlage falsch abgelesen wurde.

4. Fehlerhafte Struktur der Zulassungsnummer (02/012002/3300/01).
Der Aufbau der gesamten Zulassungsnummer ist rechtlich komplett falsch strukturiert. Eine echte Genehmigungsnummer hat eine klar geregelte Reihenfolge aus Bindestrichen und einer Endnummer. Die willkürliche Aneinanderreihung von Jahreszahlen und Schrägstrichen auf dem Foto ist frei erfunden und existiert in keiner Behördendatenbank.


Die Ordnungshüter und Prüfer dürften eine solche gefälschte Gravur auf den ersten Blick erkennen.
Mögliche Konseqenzen:

1. Sofortiges Fahrverbot: Die Polizei untersagt dir die Weiterfahrt an Ort und Stelle. Das Motorrad oder der Auspuff wird als Beweismittel beschlagnahmt und abgeschleppt.
2. Strafverfahren wegen Urkundenfälschung: Das Nutzen einer gefälschten E-Nummer ist eine Straftat (§ 267 StGB). Es droht eine hohe Geldstrafe und eine Vorstrafe.
3. Bußgeld und Punkt: Wegen der erloschenen Betriebserlaubnis zahlst du 90 Euro Bußgeld und erhältst 1 Punkt in Flensburg.
4. Enorme Kosten: Du musst alle Kosten für den Abschleppdienst, den Gutachter und die spätere TÜV-Abnahme komplett selbst zahlen.

Würde an Deiner Stelle versuchen das Geld zurück zu bekommen mit dem Hinweis dass der ESD bei den Behörden zur Beweissicherung abgegeben wird.
.
Viele Grüße Herb

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Re: Austin Racing V3 Mini

Beitragvon Mariusz » 24.09.2026, 22:47

Ja klar, Austin Racing hat es nötig seine Kunden mit gefälschten Angaben zu hintergehen. :lol: Ich wäre mit solchen Unterstellungen im Netz sehr vorsichtig. Nicht dass der Hersteller dir den Gegenteil beweist und ein Ticket zzgl. Schadenersatzforderung ins Haus flattert :mrgreen: . Wie ich bereits geschrieben habe, muss jeder selbst wissen. Für mich jedenfalls ist an dieser Stelle das Thema zu Ende.
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Re: Austin Racing V3 Mini

Beitragvon herbyei » 25.09.2026, 01:45

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Alles klar, du hast deine Meinung und fährst auf eigenes Risiko – das ist dein Bier.

Kannst aber gerne mit Deinem ESD zu den Ordnungshütern fahren mit der obigen Recherche und den Papieren und schauen was dabei rauskommt.
Im Übrigen ist mir die Nummer der noch in 09/2025 vorgestellten (legalen) Version bekannt. Und TGP MotoRacing verneint eine Zulassung ab 10/2025.
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Viele Grüße Herb

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