qtreiber40 hat geschrieben:Ich habe die 4. Auflage die besagt eindeutig, der Modus "Slik" geht von Physikalischen Eigenschaften aus, die du auf öffentlichen Strassen so gut wie nie
antreffen wirst, zumal du auch die passende Bereifung wählen musst, und diese läuft auch nicht konform mit der STVO unter dieser Einstellung. Ergo:
Im Strassen-Betrieb hat dies Einstellung nichts zu suchen.
Xorton hat geschrieben:Morgen,
also darf man den Stecker jetzt doch nicht drin lassen... oder wie ?
MSHPU hat geschrieben:TonicRR hat geschrieben:warum sollte das nicht so sein?
In der zweiten Fassung der Bedienungsanleitung war ein Hinweis, dass der Codierstecker und damit der Slick-Modus im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind. In der ersten Fassung war der Hinweis noch nicht drin, in der (aktuell gültigen) Dritten hat man ihn wieder rausgenommen. Die Frage des TE hatte daher durchaus einen richtigen Hintergrund.
qtreiber40 hat geschrieben:Ich habe die 4. Auflage die besagt eindeutig, der Modus "Slik" geht von Physikalischen Eigenschaften aus, die du auf öffentlichen Strassen so gut wie nie
antreffen wirst, zumal du auch die passende Bereifung wählen musst, und diese läuft auch nicht konform mit der STVO unter dieser Einstellung. Ergo:
Im Strassen-Betrieb hat dies Einstellung nichts zu suchen.
TonicRR hat geschrieben:qtreiber40 hat geschrieben:Ich habe die 4. Auflage die besagt eindeutig, der Modus "Slik" geht von Physikalischen Eigenschaften aus, die du auf öffentlichen Strassen so gut wie nie
antreffen wirst, zumal du auch die passende Bereifung wählen musst, und diese läuft auch nicht konform mit der STVO unter dieser Einstellung. Ergo:
Im Strassen-Betrieb hat dies Einstellung nichts zu suchen.
das ist pure fantastische Eigeninterpretation und Unfug!
folger hat geschrieben:Eigentlich auch egal was in der Betriebsanleitung steht. Das ist ja kein bindendes Dokument auf das man sich berufen kann. Zumindest nicht wenn es um Betriebserlaubnis geht, evtl mal für Garantieansprüche.
Wichtig ist die Betriebserlaubnis, und die sagt dass er drin bleiben darf (konform mit der dritten Auflage der Anleitung).
Soweit die Fakten.
Jetzt interpretiere ich:
Es steht übrigens nirgends bindend, dass man den Slick-Modus im Strassenverkehr nicht aktivieren darf. In der Anleitung steht zwar, dass er ausgelegt ist für Slicks und nur auf der Renne zu gebrauchen, aber:
wie schon gesagt: bindend ist die Betriebserlaubnis und da steht nix von "nicht aktivieren" oder "nur mit Slicks".
Ihr dürft ja auch im Strassenverkehr fahren wenn ihr die Bedienanleitung bezüglich Warmfahren oder Motorbremse missachtet. Auch da bleibt die Betriebserlaubnis bestehen.![]()
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Mir geht es nur um erlaubt oder nicht. Sinnvoll halte ich das ganze für nicht und wohl sogar gefährlich, da der Modus wohl wirklich nur für Slicks geeignet ist. Aber das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
So interpretiere ich das ganze zumindest????
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