Diebstahl

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Re: Diebstahl

Beitragvon Masterdark » 13.12.2012, 15:04

MirkoAlster hat geschrieben:Motornummer 02118103
Vin Z71606


Hab die Maschine im Sept. Abgemeldet werde weder die Maschine noch das Geld Wiedersehen :(


Diese blöden Arsch****er:((((((


Moment, läuft der Diebstahlschutz nicht noch immer eine gewisse Zeit weiter ?
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Re: Diebstahl

Beitragvon Ego » 13.12.2012, 15:38

Masterdark hat geschrieben:
MirkoAlster hat geschrieben:Motornummer 02118103
Vin Z71606


Hab die Maschine im Sept. Abgemeldet werde weder die Maschine noch das Geld Wiedersehen :(


Diese blöden Arsch****er:((((((


Moment, läuft der Diebstahlschutz nicht noch immer eine gewisse Zeit weiter ?



Da die Maschine in einer Garage stand (Ich hoffe Abgeschlossen) gilt das als Einbruch. Wenn die Garage an deinem Haus angebunden ist solltest du dich mal mit deinem Anwalt zusammen setzen und mal besprechen, ob sowas nicht von einer anderen Versicherung abgewickelt wird. Denn sonst wären eine Elektrogeräte wie TV usw ja auch schutzlos den Dieben ausgeliefert. Meines Wissens zählt es nicht, ob das Bike abgemeldet oder angemeldet war.

Also mach dich am besten mal schlau. Vllt hast du ja glück....
Wer ist denn dieser Sozius, der immer mit will??
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Re: Diebstahl

Beitragvon Langer » 13.12.2012, 15:39

Ja läuft er wenn sie in einem abgeschlossenen raum stand (Garage??) ruf mal bei der Versicherung an!!!
Gruß Langer #55

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Re: Diebstahl

Beitragvon Nitrobit » 13.12.2012, 16:05

War die Maschine komplett abgemeldet? Davor TK versichert? Da müsste auch die "Ruheversicherung" NOCH zuschlagen, das Fahrzeug darin für bis zu einem Jahr noch übergehen. Guck da mal nach in deiner Police.

Ist soweit ich weiß ähnlich wie bei Saison-KZ :roll: ?!

Lies das noch dazu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ruheversicherung

Kontaktiere deine Gesellschaft, oder den Verdreher dazu, studiere deinen Vertrag und klär das direkt ab.
Denn es gibt ja reichlich Varianten zu Verträgen ...
Ich kann dir nur raten, ruf deine Versicherung an, oder den Henkel, bzw. geh persönlich mal dort vorbei und kläre das ab. Denn es gibt Millionen von Versicherungskombinationen. NIEMAND aus dem Forum kann dir deine Frage 100%ig beantworten.

Denn die "Ruheversicherung“ bietet normal genau den Schutz im Winterquartier. Bei still gelegten Fahrzeugen die vorher TK genossen haben.
Das außerdem noch erläuternd dazu:
Wer sein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums in einem Einstellraum, beispielsweise einer Garage, oder auf einem „umfriedeten“ Stellplatz parkt, - der Stellplatz darf also nicht öffentlich zugänglich sein -genießt in gewissem Umfang weiterhin Schutz durch seine Kasko- und Haftpflichtversicherung. Im Ruhezeitraum läuft die Versicherung dann beitragsfrei als so genannte „Ruheversicherung“ weiter. Solange das Fahrzeug verschlossen wurde, bleibt es gegen Brand und Diebstahl versichert. Dies gilt auch für Unfallschäden, die ein Dieb mit dem gestohlenen Fahrzeug anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Beträgt die Dauer der Unterbrechung mehr als ein Jahr, endet der Vertrag nach Ablauf des Jahres ohne Kündigung.

Also verloren haste schon, nun kannste nur noch gewinnen, wenn du den Kampf mit der Versicherung aufnimmst ... Lieder kann ich davon singen :wink: !

Nochmals viel Erfolg!
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Re: Diebstahl

Beitragvon krulli#10 » 13.12.2012, 17:36

So, dann mal Butter bei die Fische...

Ich bin ja nun so'n Versicherungs-Willi....

Wenn vorher die Teilkasko eingeschlossen war, dann ist das Motorrad in verschlossenem Winterquartier auch gegen Diebstahl versichert. Dies Ruheversicherung gilt bis 18 Monate nach der Stillegung.

Die Reifen (welche nicht fest mit deinem Fahrzeug verbunden waren) sind Hausrat im Sinne der Bedingungen und sollten ebenfalls über die Außenversicherung deiner Hausrat versichert sein. I.d.R gilt die zum Haushalt gehörende privat genutzte Garage zum Versicherungsort. (ist aber bei verschiedenen Gesellschaften anders)
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Re: Diebstahl

Beitragvon MirkoAlster » 14.12.2012, 03:28

Hallo Leute!..

Danke erstmal für die ganzen Ratschläge..

Einzigstes Problem an der Sache ich hatte die Maschine nicht stillgelegt sondern abgemeldet.

Somit endet doch der Vertrag und alles was danach passiert ist doch der Versicherung Bockwurst oder etwa nicht?? Werde mich am Montag nochmals schlau machen.

Das mit den 18Monaten habe ich heute bereits von einer Agentin gehört. Dies gilt doch aber nur für Still-legung richtig?!

Gruss Mirko :x :cry:
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Re: Diebstahl

Beitragvon Masterdark » 14.12.2012, 09:59

Der Unterschied von Stillgelegt und Abgemeldet ist mir jetz leider nicht klar.

Aber soviel, vor vielen jahren, es gab noch kein Saisonkennzeichen und Kohle war knapp, hab ich mein Krad über Winter
immer abgemeltet. Und während dieser Zeit ist die Diebstahlversicherung weiter gelaufen -so die Auskunft meiner damaligen
Versicherung-. Zum Glück mußte ich den "Ernstfall" aber nie proben.


Gruß,
Dirk
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Re: Diebstahl

Beitragvon MirkoAlster » 14.12.2012, 12:55

Ich habe etwas gefunden! Es gibt mir wieder Hofnung...Montag gehts zur Versicherung....

Unterschiede zwischen abmelden und stilllegen gibts keinen richtigen mehr habe ich schon das Netz durchstöbert!



"Dass ein Kraftfahrzeug nicht ohne den bestehenden Schutz einer entsprechenden Kfz-Versicherung im Straßenverkehr bewegt werden darf, dürfte jedem Halter bzw. Besitzer eines Fahrzeugs bekannt sein. Allerdings ist die Bezeichnung der Ruheversicherung, obwohl im Bereich der Automobilversicherung immer wieder angewendet, nur wenigen Autofahrern ein Begriff. Wer bereits ein Automobil über mehrere Monate hat stilllegen lassen, zum Beispiel ein Cabrio über die Wintermonate, wird mit dieser Bezeichnung zwar bereits vertraut sein, gehört aber damit nicht unbedingt zur Masse der Autofahrer. Die Ruheversicherung bezieht sich auf ein Versicherungsverhältnis, das sich auf ein in den Vertragsbedingungen genanntes Kraftfahrzeug bezieht und welches vorübergehend durch den Halter stillgelegt wurde.
Entscheidend für das Inkrafttreten der Ruheversicherung ist zum einen die Mitteilung der Zulassungsbehörde über die vorübergehende Außerdienststellung des Kraftfahrzeugs und zum anderen die Dauer über die sich eine Abmeldung erstreckt. Eine Ruheversicherung kommt nur dann zustande, wenn die Abmeldung einen Zeitraum von zwei Wochen nicht unterschreitet und eine Dauer von 12 Monaten nicht überschreitet. Sobald die Außerdienststellung sich über eine längere Zeit erstreckt, erlischt der Versicherungsvertrag und es muss für die Inbetriebnahme eine neue Police beantragt werden. Während der Wirksamkeit einer Ruheversicherung bleibt in jedem Fall die Schutzfunktion der Haftpflichtversicherung erhalten. In einigen Fällen werden die Leistungen sogar auf die Teilkaskoversicherung ausgedehnt.

Voraussetzung hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Abmeldung eine entsprechende Kaskoversicherung bestanden hat. Während dieser Zeit ist die Kfz-Versicherung zudem für den Halter des Kraftfahrzeugs beitragsfrei. Allerdings muss dieser einige Bedingungen erfüllen. So muss das Fahrzeug in einer Garage untergestellt werden bzw. darf das eigene Grundstück nicht verlassen. Sobald diese Vorgaben verletzt werden, können die Versicherungen eine Schadensregulierung ablehnen. Von besonders großem Interesse dürfte die Ruheversicherung vor allem für alle Besitzer eines Motorrades sein, da diese ihre Fahrzeuge in den Monaten mit schlechter Witterung im Allgemeinen abmelden und so einen Teil der Versicherungsbeiträge einsparen können. Daneben erweist sie ihren Nutzen aber auch bei Cabriolets oder Wohnmobilen."
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Re: Diebstahl

Beitragvon krulli#10 » 14.12.2012, 13:36

Es gibt da auch keinen Unterschied. Eine Stillegung wird automatisch nach 18 Monaten spätestens eine endgültige Abmeldung und dann erlischt auch die Ruheversicherung. Die Ruheversicherung erlisch auch, wenn das Fahrzeug anderwertig angemeldet wird (wenn ich es verkaufe und der Käufer meldet es um).

Eine tatsächliche Abmeldung gibt es nicht mehr (ist schon seit einigen Jahren so).
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Re: Diebstahl

Beitragvon MirkoAlster » 14.12.2012, 13:55

DANKE!!!!!!!!! Vielleicht hab ich ja doch noch Glück da das Moped ja abgeschlossen aufm Hof in der Garage stand!
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Re: Diebstahl

Beitragvon MSHPU » 14.12.2012, 14:21

Verstehe ich das richtig, dass ich ein Fahrzeug abmelde, keine Versicherungsbeiträge mehr zahle und die Versicherung dennoch ein Jahr für Diebstahl, Vandalismus etc. Zahlen muss? Für den Kunden toll aber mit welcher Rechtfertigung soll das so sein?
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Re: Diebstahl

Beitragvon Nitrobit » 14.12.2012, 17:54

MirkoAlster hat geschrieben:
Unterschiede zwischen abmelden und stilllegen gibts keinen richtigen mehr habe ich schon das Netz durchstöbert!



Schrieben wir dir doch :wink: ! Texten und es richtig rüber zu bringen, ist nicht immer leicht.

Mir war nur nicht klar - ob bis zu einem Jahr, oder 18 Monate nach "Stilllegung". Was da der Stand ist und ob das für alle Versicherungen gleich ist, oder eher genau da Unterschiede sein können. Scheint aber nun eine gesetzl. festgelegte Frist zu sein :wink: .

@ Krulli
Gibt es denn da auch Meldefristen bei der Versicherung?, die eingehalten werden müssen, um da rechtzeitig zu agieren? Damit er da nicht doch noch ins Leere guckt? Hatte ich nämlich anderweitig!

@ MSHPU
Du verstehst richtig, ist aber sicher schon in den Abschlüssen mit einkalkuliert :wink: ! Versicherungen verschenken nix :wink: !

Wichtig ist, dass eben davor eine TK auch lief!

Berechtigung hin oder her, man hat trotzdem dann zu tun, genug Mist noch am Hals damit., um es auch wirklich zu bekommen.

Happy Weekend
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Re: Diebstahl

Beitragvon harzer-bratmaxe » 14.12.2012, 18:00

nicht versichert das ist aber echt dumm gelaufen wobei die diebstahl versicherung nur gut 250 fürs ganze jahr kostet . da hast du am falschen ende gespart .
aber in gedanken bin ich und viele andere bei dir
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Re: Diebstahl

Beitragvon KaiO » 15.12.2012, 02:33

harzer-bratmaxe hat geschrieben:nicht versichert das ist aber echt dumm gelaufen wobei die diebstahl versicherung nur gut 250 fürs ganze jahr kostet . da hast du am falschen ende gespart .
aber in gedanken bin ich und viele andere bei dir


??
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Re: Diebstahl

Beitragvon MirkoAlster » 15.12.2012, 03:04

Vielleicht hat er auch schon was getrunken ist ja WE :) nicht böse gemeint!


Es haben mir jetzt schon tausende Menschen gesagt das ich trotzdem noch versichert bin. Weitere tausende wissen garnichts von so einer Ruheversicherung.

Ich halte euch auf dem laufenden ALSO DRÜCKT MIR DIE DAUMEN verdammt!!!!!! :o
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